Diese Ohrfeige könnte ein böses Nachspiel haben.
Vergangenen Samstagabend besuchte Oliver Pocher (44) in Dortmund den Boxkampf zwischen Felix Sturm (43) und István Szili (39) und wurde aus dem Nichts von dem Rapper und Internet-Comedian Omar (22), der online als Fat Comedy bekannt ist, geohrfeigt.
Oliver Pocher, der laut eigener Aussage «irreparable Schäden» von dem Angriff tragen könnte, hat ihn angezeigt. Wie «Bild» nun berichtet, könnte er sogar einen Präzedenzfall schaffen. Denn aktuell seien Fälle wie diese unklar geregelt, weil die deutsche Gesetzesgrundlage aus dem 19. Jahrhundert stammen.
Unklare Lage wegen Internet
Strafverteidiger und Promi-Anwalt Burkhard Benecken (46) erklärt der deutschen Zeitung: «Unser Strafgesetzbuch basiert in Teilen aus einem Entwurf aus dem Jahre 1871.» Damals habe naturgemäss niemand an Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet gedacht. Aus diesem Grund habe es in den letzten Jahre bereits zahlreiche Anpassungen des deutschen Strafgesetzbuchs an die Herausforderungen der Kriminalität im Netz gegeben.
Den aktuellen Fall schätzt Benecken so ein: «Die schäbige Tat zum Nachteil von Oliver Pocher zeigt, dass wir mit den bisherigen Strafvorschriften gar nicht angemessen auf die enorme kriminelle Energie eines sogenannten Happy-Slapping-Täters reagieren können. Die Körperverletzungsvorschriften erfassen gar nicht den Kern des Vorwurfs, nämlich dass ein Täter sprichwörtlich über Leichen geht, indem er von Anfang an plant, das Tatgeschehen zu filmen und später zu veröffentlichen.»
Unter Happy Slapping wird ein körperlicher Angriff auf eine Person verstanden, der gefilmt und veröffentlicht wird. Ziel der Aktion ist es, das Opfer zu erniedrigen. Oftmals werden unbekannte Passanten attackiert. Die Täter können ihr Opfer, wie im Fall Oliver Pocher, jedoch auch gezielt auswählen.
Unter Happy Slapping wird ein körperlicher Angriff auf eine Person verstanden, der gefilmt und veröffentlicht wird. Ziel der Aktion ist es, das Opfer zu erniedrigen. Oftmals werden unbekannte Passanten attackiert. Die Täter können ihr Opfer, wie im Fall Oliver Pocher, jedoch auch gezielt auswählen.
Anwalt will hohe Mindeststrafe für Happy-Slapping-Täter
Der Anwalt vergleicht: «Wenn ein Marihuana-Konsument für den Eigengebrauch aus Holland 7,5 Gramm reines THC in der Tasche mitbringt, muss er mit einem Strafmass von zwei Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Der viel brutalere, menschenverachtende Happy-Slapping-Täter hingegen darf im Mindestmass sogar auf eine Geldstrafe bei einfacher Körperverletzung hoffen, im Höchstmass drohen nur fünf Jahre Freiheitsstrafe.»
Benecken plädiere deshalb dafür, den Präzedenzfall Pocher zum Anlass zu nehmen, einen neuen «Happy-Slapping-Paragrafen» ins Strafgesetzbuch einzuführen. «Ich schlage vor, eine hohe Mindeststrafe von zwei Jahren anzusetzen, damit klar ist, dass es in der Regel hierfür Knast gibt», betont er und fügt hinzu: «Wer ein Opfer gewaltsam angeht, um dieses anschliessend im Netz durch Veröffentlichung in Wort und Bild zu demütigen, sollte zudem mindestens auf ein Schmerzensgeld von 100'000 Euro haften.» Es müsse klargemacht werden, dass der Täter sich im Regelfall auch selbst ruiniere. (bsn)