Dies berichteten mehrere französische Medien am Freitag übereinstimmend. Nach Angaben des Senders Franceinfo hatte sich der als Dieudonné bekannte Künstler während des gesamten Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäussert und lediglich gesagt, dass er unschuldig sei. Er hat nach Auffassung des Gerichts unter anderem Firmenvermögen unterschlagen.
Dieudonné hatte in der Vergangenheit bereits häufiger Ärger mit der Justiz - unter anderen wegen antisemitischer Äusserungen und Terrorverherrlichung. Der Komiker hatte auch den sogenannten Quenelle-Gruss populär gemacht, der an den Hitlergruss erinnert.
Auch in der Schweiz hielt Dieudonné im Januar 2015 die Behörden auf Trab: er durfte in Lausanne ein Konzert nur unter strengen Auflagen abhalten. Sollten Vorwürfe wegen Verleumdung oder Rassismus laut werden, hätten die weiteren Vorstellungen abgesagt werden können.
(SDA)
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