Ab dem 1. September dürfen interessierte Künstler und Künstlerinnen ihre Songs für den «Eurovision Song Contest» 2018 einreichen, heisst es in einer Mittteilung des SRF. Der oder die Sieger/in darf dann im März 2018 für die Schweiz nach Portugal reisen.
Der Selektionsprozess für die Schweiz wurde in mehreren Punkten angepasst. Neu ist, dass die SRF SSR den Fokus zuerst auf den Song legt – und erst dann nach einer passenden Stimme sucht. Zudem wird eine Jury aus Musik- und Medienschaffenden, ESC-Fans und Zuschauern die Songs bestimmten, die an der Liveshow mit dabei sind.
Das Publikum und eine internationale Jury wählen den Gewinner in der «ESC 2018 – Entscheidungsshow» am 4. Februar zu je 50 Prozent. Weitere Informationen gibt es auf srf.ch/eurovision.