Er schloss allerdings nicht aus, dass der Beginn vorgezogen wird, sollten die noch anhängigen Einsprüche gegen das Verfahren ausreichend früh geprüft werden.
Im Juli hatte das Gericht einen Einspruch von Cosbys Anwälten gegen das drohende Verfahren abgelehnt. Die Verteidigung des inzwischen 79-jährigen Komikers kündigte daraufhin an, die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates anfechten zu wollen.
In dem Fall geht es um den Vorwurf, dass Cosby im Jahr 2004 eine 37 Jahre jüngere Frau unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht habe. Dafür drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Cosbys Anwälte bestreiten jegliches Fehlverhalten ihres Mandanten.
In den vergangenen Monaten hatten dutzende Frauen Cosby sexuelle Vergehen bis hin zur Vergewaltigung vorgeworfen, die teils mehrere Jahrzehnte zurückliegen. (sda/sac)