Die uneheliche Tochter von Udo Jürgens will auch anerkannte Erbin werden
Neuer Zoff ums Geld

Jürgens’ uneheliche Tochter Gloria Burda (20) hat zwar Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, darf aber nicht mitbestimmen. Jetzt artet der Streit aus.
Publiziert: 16.09.2015 um 19:55 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:36 Uhr
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Udo Jürgens hinterlässt ein geschätztes Vermögen von rund 60 Millionen Franken.
Foto: RDB

Das hätte Udo Jürgens (†80) so ganz sicher nicht gewollt. Nach seinem plötzlichen Tod im Dezember 2014 artet der Streit um sein Erbe nun endgültig aus. Und das, obwohl sein Testament nach Schweizer Erbrecht im Mai dieses Jahres bereits eröffnet wurde (BLICK berichtete).

Grund für den erneuten Zoff ist Jürgens’ uneheliche Tochter Gloria Burda (20). «Warum sie querschiesst, verstehen wir nicht, denn wir alle wurden mit minimalen Abweichungen mit fast dem gleichen Anteil bedacht», so Jürgens’ Sohn John (51) zum deutschen Magazin «Bunte».

John, seine Schwester Jenny (48) und Jürgens’ Lebensgefährtin Michaela Moritz (44) seien die rechtmässigen Erben. Die unehelichen Töchter Sonja (48) und Gloria (20) nur die Vermächtnisnehmer. Somit haben sie zwar Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, dürfen aber nicht mitbestimmen, was mit der Erbmasse im Ganzen passiert. Und damit scheint Gloria jetzt offenbar ein Problem zu haben.

Für John hingegen ist die Sachlage klar: «Die Erbengemeinschaft entscheidet, was mit dem Nachlass unseres Vaters passiert, den Vermögenswerten, seinen Firmenbeteiligungen und auch mit seinen Rechten», sagt er. «Wir drei sind uns einig, dieses Testament war der Wille meines Vaters, da gibt es für Jenny und mich nichts dran zu rütteln.»

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