Coronavirus in der Schweiz
Erste moderate Lockerungen der Corona-Massnahmen treten in Kraft

Heute (Montag) treten die ersten Lockerungen der Corona-Massnahmen in Kraft. Die Läden dürfen wieder öffnen, Treffen in grösseren Gruppen sind erlaubt und gewisse sportliche Aktivitäten und Museumsbesuche wieder möglich. Mehr Erleichterungen gibt es für Jugendliche.
Publiziert: 01.03.2021 um 05:47 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2021 um 05:51 Uhr
Warteschlangen an der Bahnhofstrasse in Zürich am 18. Januar, dem letzten Tag vor dem Lockdown. Ab heute Montag dürfen die Geschäfte wieder öffnen. (Archivbild)
Foto: ALEXANDRA WEY

So sind für die bis 20-Jährigen (Jahrgang 2001) wieder Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Für alle Schweizerinnen und Schweizer öffnen heute die Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs, die Museen und Lesesäle von Archiven und die Bibliotheken. Auch die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich.

Ebenfalls wieder offen sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien. Es gelten überall Maskenpflicht sowie Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen. Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen im Familien- und Freundeskreis wieder erlaubt. An privaten Veranstaltungen im Innern dürfen weiterhin maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden mitgezählt.

Gastro-Branche wartet weiterhin auf Lockerungen

Vereins- oder Gemeindeanlässe sind keine spontanen Treffen, sie gelten vielmehr als Veranstaltungen und sind somit verboten. Dies gilt ebenso für andere Freizeitorganisationen wie Anlässe in Pfarrgemeinden, Quartiervereinen und anderen Vereinsaktivitäten.

Weiterhin auf Lockerungen warten müssen auch die Gastronomiebetriebe, dasselbe gilt für ihre Terrassen. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Damit im Freien arbeitende Personen am Mittag eine warme Mahlzeit einnehmen können, dürfen Restaurants als Betriebskantinen geöffnet werden. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

Anlässe mit Publikum hingegen sind weiterhin verboten. So bleiben Kinos, Casinos, Bars, Discos und Tanzlokale zu. Auch das Mannschaftstraining in Sportvereinen ist nicht erlaubt beziehungsweise nur in Gruppen bis 15 Personen und ohne Körperkontakt. (SDA)

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