Coronavirus
Ab Montag braucht es für viele Aktivitäten ein Covid-Zertifikat

Ab dem heutigen Montag gilt in vielen Innenräumen eine Covid-Zertifikatspflicht. Während die meisten die damit verbundenen neuen Freiheiten herausstreichen, kritisiert eine skeptische Minderheit die Massnahme als «Zerti-Diktat».
Publiziert: 13.09.2021 um 05:10 Uhr
Das Covid-Zertifikat gewinnt an Bedeutung: Ab heute kommt man ohne das Dokument vielerorts nicht mehr rein. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Wegen der drohenden Überlastung der Spitäler sei die Ausweitung der Zertifikatspflicht alternativlos, hatte der Bundesrat am vergangenen Mittwoch verkündet. Der Schritt sei immer noch besser, als viele Betriebe für alle erneut zu schliessen.

Die Liste der Orte, an welchen ein Covid-Zertifikat vorgezeigt werden muss, ist lang: Restaurant-Innenräume, Bars, Konzerte, Theater, Kinos, Sportanlässe, Kletterhallen, Aquaparks, Billardhallen, Casinos, Hochzeiten, Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesszentren und Hallenbäder. Zugang erhält dort nur noch, wer geimpft, genesen oder negativ getestet wurde und dies mit einem Zertifikat beweisen kann. Dafür fallen dort bisher geltende Regeln wie Maskenpflicht und die Beschränkung der Belegung weg.

Die Kantone oder die Hochschulen können seit heute auch eine Zertifikatspflicht für den Studienbetrieb auf Bachelor- und Masterstufe vorschreiben. Swissuniversities, die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen, empfiehlt diesen Schritt.

Mehrere Hochschulen haben bereits eine Zertifikatspflicht für den Start des Herbstsemesters in einer Woche beschlossen, darunter die ETH, die Universitäten Zürich, St. Gallen und Neuenburg sowie die Hochschule Luzern. Weitere Bildungseinrichtungen kündigten Informationen zu ihrem künftigen Regime für den Verlauf der Woche an.

Auch Unternehmen ist es neu möglich, das Zertifikat bei ihren Arbeitnehmenden zu überprüfen, «wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen». Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen.

Eine eigentliche Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz ist das laut Experten des Bundes nicht. Der Arbeitgeber könne mit dieser gesetzlichen Grundlage den Impfstatus abfragen, müsse aber nicht. Bei einer ungeimpften Person könne der Arbeitgeber beispielsweise bestimmen, dass eine Maske am Arbeitsplatz getragen werden muss.

Explizit ausgenommen von der ausgeweiteten Zertifikatspflicht sind aus Gründen des Grundrechtsschutzes religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal fünfzig Personen. Auch in Parlamenten und an Gemeindeversammlungen gilt die Zertifikatspflicht nicht. Dafür braucht es strenge Schutzkonzepte.

Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als tausend Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht wird laut der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes einen Viertel der Bevölkerung betreffen. Personen, die geimpft, genesen oder unter 16 Jahre alt sind, treffen die verschärften Regeln nicht. Sie machen in der Schweiz drei Viertel der Bevölkerung aus.

Wer als Privatperson gegen die neuen Regeln verstösst, kann mit hundert Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht demnach eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat kann die Massnahme auch früher wieder aufheben, sollte sich die Situation in den Spitälern entspannen. Für einige Menschen kann dieser Schritt nicht früh genug kommen: Tausende Massnahmenskeptiker gingen in den vergangenen Tagen in mehreren Schweizer Städten auf die Strasse. (SDA)

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