Gemäss der Bundesverfassung ist jeder Schweizer Mann verpflichtet, Militärdienst zu leisten. An der Aushebung zeigt sich, ob ein junger Mann Militärdienst leisten kann. Ist jemand untauglich für das Militär, aber «schutzdiensttauglich», so leistet er Zivilschutz. Ist jemand militärdiensttauglich, kann dies aber nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, so kann er stattdessen Zivildienst leisten.
Der Zivilschutz kommt vor allem bei Notlagen und Katastrophen zum Einsatz, um die Bevölkerung zu schützen und zu betreuen. Beim Zivildienst stehen Einsätze zugunsten der Gemeinschaft im Vordergrund, etwa in Schulen, Pflegeheimen, Kitas oder bei Naturschutzorganisationen.
Klare Grenzen für den Zivilschutz
Auch der Zivilschutz kann Einsätze zugunsten der Gemeinschaft leisten. Jedoch sind dafür in der Verordnung über den Zivilschutz klare Regeln definiert:
- Die Gesuchsteller können ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen.
- Der Einsatz ist von öffentlichem Interesse.
- Der Gemeinschaftseinsatz stimmt mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes überein und dient der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens.
- Der Gemeinschaftseinsatz konkurrenziert private Unternehmen nicht übermässig.
- Das Vorhaben dient nicht überwiegend der Gewinnerzielung.
Armee noch zurückhaltender
Noch strenger sind die Vorgaben für Einsätze der Armee zugunsten Dritter. Die Armee unterstützt etwa das World Economic Forum in Davos oder die Skirennen am Lauberhorn. Sie kommt jedoch erst als letzte Option zum Einsatz: Wenn die Gesuchsteller die Tätigkeiten weder mit eigenen Mitteln noch mithilfe von zivilen oder militärischen Vereinen und Organisationen noch mit der Unterstützung des Zivildiensts oder Zivilschutzes bewältigen können.