Spaziergänge im Wald und über Wiesen sind trotz Corona-Krise genauso erlaubt wie Tätigkeiten im Forst- und Gartenbau. Doch Wälder, Wiesen und Gärten sind in der Schweiz meistens Zeckengebiete.
Die Spinnentiere, die vor allem im Frühling und im Herbst aktiv sind, brauchen Blut. Wenn sie stechen, können sie aber Krankheiten übertragen. Hierzulande sind dies vor allem die Borreliose oder die Frühsommermeningoenzephalitis (FSME).
Das Bundesamt für Gesundheit hat in den letzten vier Wochen bereits zwei Fälle der sogenannten Zeckenenzephalitis registriert. Seit Jahresbeginn waren es deren vier. Erfahrungsgemäss nehmen die Fallzahlen im April und Mai stark zu. 2018 war mit über 300 Fällen ein Rekordjahr.
Die FSME wird durch ein Virus verursacht und kann einen schweren Verlauf nehmen. Die Zecken sind nur in bestimmten Gebieten von diesem Virus befallen. Gegen die FSME gibt es eine Schutzimpfung. Gegen die Borreliose, die durch Bakterien verursacht wird, gibt es dagegen keine Impfung. Sie kann mit Antibiotika behandelt werden. Häufig verläuft die Infektion aber unbemerkt.
Jährlich verzeichnen die Unfallversicherer rund 11'000 Zeckenstiche, wie die Suva am Donnerstag mitteilte. Versicherungsrechtlich sind die durch Zeckenstiche verursachten Krankheiten Unfälle. Sie verursachen jährliche Kosten von rund 12,4 Millionen Franken.
90 Prozent der Zeckenunfälle passieren in der Freizeit. Gewisse Berufsgruppen wie etwa Forstwarte haben ein stark erhöhtes Risiko. Die Suva weist darauf hin, dass ein hundertprozentiger Schutz gegen zeckenübertragene Krankheiten nicht möglich ist.
Doch lasse sich das Risiko eines Zeckenstiches schon mit einfachen Verhaltensweisen vermindern. Wer etwa Gestrüpp und Unterholz meide, streife auch keine Zecken ab.
Vor Zeckenstichen schützt auch eine geschlossene Kleidung. Ist diese von heller Farbe, werden Zecken besser entdeckt und können entfernt werden, bevor sie auf die Haut gelangen. Weiter empfiehlt die Suva, Zeckenschutzmittel für Haut und Kleider zu benutzen.
Nach einem Aufenthalt im Wald oder Garten solle der Körper nach Zecken abgesucht werden. Falls eine gefunden werde, solle sie so schnell wie möglich mit einer Pinzette oder Zeckenzange entfernt werden.
(SDA)