Sunrise-CEO André Krause (50) geht aufs Ganze. «Swisscom hat ihre dominante Marktstellung missbraucht, den Wettbewerb behindert und damit den Markt geschädigt», lässt er mitteilen. «Nicht zuletzt im Interesse unserer Kunden und Aktionäre klagen wir den Schaden nun vor Gericht ein.» Das geschah laut Sunrise am heutigen Freitag beim Handelsgericht in Bern.
Die Nummer 2 im Schweizer Telekommarkt fordert eine gewaltige Summe von Swisscom: 350 Millionen Franken «für den erlittenen Schaden, zuzüglich Zins».
Worum geht's? Dafür muss man weit in die Vergangenheit zurück gehen. Vor elf Jahren büssten die Wettbewerbshüter die Swisscom. Der Falls sorgte für viel Aufsehen. Der Grund für die Busse von 220 Millionen Franken: missbräuchliche Ausnützung ihrer marktbeherrschenden Stellung bei ADSL-Diensten von 2001 bis 2007.
Jahrelanger Streit über alle Instanzen
Die Nummer 1 im Markt, Swisscom, bestritt die Vorwürfe der Marktbeherrschung aber stets vehement. Sie zog den Weko-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Sechs Jahre dauerte es, bis es die Sanktionen der Weko grösstenteils bestätigte, die Busse aber auf 186 Millionen reduzierte. Die Swisscom ging ans Bundesgericht.
Nach einem zehnjährigen Instanzenzug bestätigte das Bundesgericht am 9. Dezember 2019 das Weko-Urteil. Die Swisscom habe mit ihrer Preispolitik das Wettbewerbsrecht verletzt. Die Busse von 186 Millionen Franken galt.
Swisscom will Forderung prüfen
Gestützt auf dieses Urteil fordert Sunrise nun den erlittenen Schaden in der Höhe von 350 Millionen Franken von Swisscom ein. Darum der Gang nun zum Handelsgericht in Bern.
In der Mitteilung von Sunrise heisst es: «Wir hoffen auf eine zügige Abwicklung der Klage, obwohl erfahrungsgemäss absehbar ist, dass Swisscom das Verfahren erneut über alle Instanzen ziehen und es Jahre dauern könnte, bis ein abschliessendes Urteil zum Schadenersatz ergangen sein wird.»
Die Swissom hat auf die Schadensersatzklage von Sunrise mit einem knappen Statement reagiert. «Swisscom wird die Forderung prüfen. Zu dem nun hängigen Gerichtsverfahren werden keine Angaben gemacht.»
Schlägt die Mega-Forderung aufs Swisscom-Geschäft? Der Telekomriese beruhigt: «Die Geschäftsprognose (Guidance) von Swisscom für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert.» Für mögliche zivilrechtliche Forderungen seien Rückstellungen gebildet worden.