Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler (62), hat sich gestern früh unter die Kunden von Bauhaus in Schlieren ZH gemischt. Überwältigt sagt er: «Ich habe einen Ansturm erwartet, aber dass gleich so viele Leute kommen, überrascht mich dann doch.» Begrüsst hätte er aber, wenn die Lockerung schneller gekommen wäre. «Dennoch macht dieser Tag Hoffnung.»
Einen dicken Hals hat der Gewerbedirektor trotzdem. Sein Ärger richtet sich gegen Coop und Migros. Die beiden Grossverteiler verstiessen gegen das Verbot des Bundesrates, nicht-lebensnotwendige Güter zu verkaufen. Waren könnten ungehindert gesperrten Regalen entnommen und bezahlt werden.
Die beiden Präsidenten der Detailhändler haben von Bigler unterzeichnete Abmahnbriefe erhalten. «Wir haben Antworten von beiden Detailhändlern bekommen», sagt Bigler gestern zu BLICK. Damit zufrieden ist er offenbar nicht. Dennoch verzeichtet der Schweizerische Gewerbeverband nun auf eine Strafanzeige gegen Coop und Migros, wie es in einer Mitteilung heisst. Hat Bigler nur geblufft?
Verschärfte Kontrollen für Grossverteiler
Was sind die Gründe für den Rückzieher? «Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hat verbindlich zugesagt, in den Kantonen verschärfte Kontrollmassnahmen einzuführen», lässt Bigler ausrichten. «Aufgrund dieser Verschärfungen und der fristgerechten Reaktion der Grossverteiler verzichten wir auf eine Klage.»
Auch der Bundesrat habe die Schwierigkeiten zur Kenntnis genommen, führt der Verband aus. Er habe bereits in einer frühen Phase des Lockdowns das Staatssekretatiat für Wirtschaft (Seco) beauftragt, die Grossverteiler schriftlich abzumahnen. Die Hauptursache für die «inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen» liegen gemäss dem Vorstand der Gewerbler – diese traf sich heute Vormittag – in der ungenauen Konzipierung der Covid-19-Verordnung. «Statt den ganzen Handel öffnen zu lassen, hat sich der Bundesrat kapriziert, Sortimente einzuschränken.» Hier könne nur noch in der Umsetzung nachgebessert werden.
Der Gewerbeverband will sich in den nächsten Tagen auf «die weitere Korrektur der Verordnung» konzentrieren.