Ein Gespenst kehrt zurück: Kurzarbeit. Firmen stellen auf die 4-Tage-Woche um oder schicken das Personal in extralange Weihnachtsferien. In der Statistik zeigt sich dies in der Zahl der ausgefallenen Arbeitsstunden. Sie hat sich in nur einem Monat verdoppelt. Gleiches gilt für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeiter. Im September gab es in fast 60 Firmen Kurzarbeit.
Und das ist erst der Anfang. Denn seither ist die Zahl der Gesuche bei den Kantonen explodiert. Im Aargau zum Beispiel meldeten im September drei Betriebe Kurzarbeit an, im November waren es schon 43 Firmen. In Zürich stieg die Zahl der Voranmeldungen von 11 auf 52. Ähnlich sieht es in der ganzen Schweiz aus.
Erwischt hat es auch bekannte Firmen aus allen möglichen Branchen: Franke (Küchenbau), Ems (Chemie), Straumann (Medizinaltechnik) oder Rieter (Textilmaschinen, Autozulieferer). Die jüngsten Fälle: Komax (Maschinenbau), Sia Abrasives (Schleifmittel), Tornos (Drehmaschinen) und Dätwyler (Autoteile).
Das zeigt: Kurzarbeit kann alle treffen.
Was ist Kurzarbeit überhaupt?
Ist die Konjunktur schlecht, brechen Aufträge weg, Kunden bleiben aus. Die Produktion wird runtergefahren. Um Geld zu sparen, kann die Firma die Arbeitszeit der Belegschaft reduzieren. Bis es wieder besser läuft. Geht es um mehr als 10 Prozent Arbeitsausfall, spricht man von Kurzarbeit. Das Ganze
muss vom Kanton bewilligt werden.
Kann mich der Chef zwingen?
Nein. Wer nicht kurzarbeiten will, darf nicht dazu verpflichtet werden. Aber Achtung: Es ist sicher cleverer, sich nicht gegen die Kurzarbeit zu sträuben, als die Kündigung zu erhalten.
Und wie lange kann das gehen?
Höchstens zwei Jahre. In ganz schlimmen Krisen kann der Bundesrat verlängern. Staatliche Unterstützung gibts aber so oder so nur für maximal zwei Monate.
Bekomme ich weniger Lohn?
Ja, der Lohn wird gekürzt. Dafür gibt es die sogenannte Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosen-versicherung. Sie deckt aber nur 80 Prozent des Lohnausfalls. Ein Beispiel: Bei einer 4-Tage-Woche reduziert sich der Lohn von 5000 auf 4000 Franken – ein Ausfall von 1000 Franken. Davon deckt die Kurzarbeitsentschädigung 80 Prozent. Der Angestellte bekommt also 4800 Franken ausbezahlt.
Und was ist mit meiner AHV?
Die Kurzarbeit hat keinen Einfluss. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die vollen Beiträge für die Sozialversicherungen bezahlen.
Was ist mit meinen Ferien?
Alles bleibt sich gleich. Machen Sie während einer Kurzarbeitsperiode Ferien, muss Ihnen die Firma den vollen Lohn zahlen.