Da soll noch einer sagen, Krankenkassen würden immer teurer! Es gibt auch Gegenbeispiele: Ein BLICK-Leser erhielt von seiner Krankenkasse CSS eine Rechnung über fünf Rappen zugestellt.
Der Mann traute seinen Augen nicht. Will der Versicherer im vollen Ernst diesen Mini-Betrag bei ihm eintreiben?, fragte er sich. Und hakte per Telefon nach. Doch, er müsse den Betrag zahlen, erhielt er zur Auskunft.
Dem kam der Kunde gerne nach. Schliesslich wollte er seiner Versicherung nichts schuldig bleiben. Doch die Frage bleibt: Kostenbewusstsein in Ehren –doch das Verschicken der Rechnung kostet mit Sicherheit mehr als fünf Rappen. Was ist der Sinn dahinter? Geht es ums Prinzip?
CSS-Sprecherin Christina Wettstein winkt ab: «Es muss sich um einen Fehler handeln», sagt sie. Denn die CSS hat bei Leistungen und Prämien eine Mindestgrenze. Und die liegt nicht bei fünf Rappen, sondern bei zwei Franken.
Der Computer ist schuld
In anderen Fällen, in denen Fünf-Rappen-Rechnungen verschickt wurden, war der Schuldige schnell ausgemacht: der Computer. Er kontrolliert ausstehende und eingehende Beträge und verschickt Rechnungen, wenn eine Differenz auftritt.
Der vorliegende Fall dürfte ähnlich gelagert sein: Hinter der Witz-Rechnung steckt nicht böse Absicht, sondern ein nichts ahnender Computer, der auch nur seinen Job macht.