Wirtschaftsexperte Werner Vontobel ordnet ein
Überbrückungskredite sind die falsche Medizin

Der Bund will den KMU mit Überbrückungskrediten aus der Corona-Patsche helfen. Diese müssten damit Schulden aufnehmen, die sie nie bedienen können.
Publiziert: 26.03.2020 um 12:53 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2020 um 13:51 Uhr
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Werner Vontobel hat mal nachgerechnet und kommt zum Schluss:
Foto: Paul Seewer
Werner Vontobel

Am Montag hat die Finanzdelegation des Parlaments das Hilfspaket des Bundesrats genehmigt. Leicht gefallen ist ihr dieser massive Eingriff des Staates in die Wirtschaft offenbar nicht. Im Grund genommen habe man gar keine andere Wahl gehabt, meinte der Zuger Ständerat Peter Hegglin (59) von der CVP.

Die einzige Alternative wäre gewesen, den Firmen mit Liquiditätsengpässen A-fonds-perdu-Beiträge auszurichten. Mit Bürgschaften habe man wenigstens noch die Hoffnung, dass der Bund nicht bezahlen müsse. Kredite seien dem Verschenken von Steuergeldern immer noch vorzuziehen.

Kosten laufen weiter

Doch würde es sich dabei wirklich um ein Geschenk handeln? Der Bund hat Tausende von Unternehmen, Restaurants, Läden, Fitnessstudios etc. gezwungen, den Laden zu schliessen. Die Lohnausfälle – auch die der Selbständigen und Temporären - werden über Kurzarbeit bzw. durch die Arbeitslosenkasse weitgehend entschädigt. Und zwar à-fonds-perdu. Diese Hilfsgelder müssen nicht zurückbezahlt werden.

Doch wer sein Geschäft nicht schliessen, sondern später weiter betreiben will, hat neben den Löhnen noch weitere laufende Kosten wie Kreditzinsen, Abschreibungen, etc. und vor allem Mieten. Diese Ausgaben werden normalerweise durch die laufenden Einnahmen gedeckt. Weil diese jetzt wegfallen, bietet der Bund den KMU Überbrückungskredite an, die der jeweiligen Hausbank vermittelt werden sollen.

Das sind die Regeln

Dabei gelten folgende Bedingungen: Beträge von maximal 500'000 Franken oder 10 Prozent des Umsatzes werden vom Bund zu 100 Prozent garantiert. Diese Kredite sind zins- und gebührenfrei.

Bei höheren Beiträgen übernimmt die Bank 15 Prozent des Ausfallrisikos. Sie muss in allen Fällen vorab prüfen, ob das Unternehmen «grundsätzlich solvent» ist. Dafür müssen Firmen einen Zins von 0,5 Prozent bezahlen.

Der Teufel steckt im Detail

Sehen wir uns auf der Grundlage der Statistik der «Buchhaltungsergebnisse schweizerischer Unternehmen» einmal an, was das für einen durchschnittlichen Gastronomiebetrieb bedeutet: Die Fixkosten inkl. Finanzaufwand, Abschreibungen und vor allem Miete machen rund 30 Prozent des Umsatzes aus. Also ein gutes Viertel!

Der Überbrückungskredit reicht also maximal für vier Monate. Nach diesen vier Monaten hat sich die Verschuldung um 10 Prozent des Umsatzes erhöht. Denn die Limite für den Kredit ist nicht grenzenlos, sondern liegt bei 10 Prozent des Jahresumsatzes. Das heisst, ein kleines KMU mit einem Jahresumsatz von einer Million Franken kann maximal einen Kredit von 100'000 Franken beziehen!

Angesichts der ohnehin dünnen Eigenkapitaldecke bedeutet dies, dass 60 Prozent des Eigenkapitals weg ist. Zudem werden sich die Schuldzinsen mindestens verdoppeln. Das sind Durchschnittswerte. Die Hälfte der Betriebe ist schlechter dran.

Lohnt sich das wirklich?

Bei dieser Ausgangslage stellt sich nicht nur für die Gastrounternehmer die Frage, ob sie nicht lieber gleich Konkurs anmelden und ein ‹Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende› vorziehen sollen. Und die Banken müssen sich fragen, ob solche Betriebe «grundsätzlich solvent» sind, und ob sie ihnen überhaupt einen Überbrückungskredit gewähren dürfen oder sollen.

Und da bei einem Konkurs vermutlich längst nicht alle Forderungen beglichen werden können, droht eine Pleitewelle – und ein Immobiliencrash.

Staat soll für den Schaden gerade stehen

Letztlich läuft das Kreditprogramm auf den Versuch hinaus, die durch die Corona-Krise ausgelösten riesigen Schäden auf die KMU und auf kleine Selbständigerwerbe abzuwälzen. Sie sollen die durch die Krise und die Abwehrmassnahmen bedingten Einnahmeausfälle im Nachhinein abstottern. Die Banken sollen Kredite nicht wie üblich für Investitionen gewähren, sondern zur Deckung laufender Verluste. Das ist unrealistisch. Der einzige, der diese Schulden tragen kann, ist der Staat – der Schuldner der letzten Instanz.

Also wäre es wichtig und volkswirtschaftliche logisch, dass der Staat nicht nur die Löhne, sondern auch die laufenden Betriebskosten von Anfang an à-fonds-perdu übernimmt und nicht erst nachdem die KMU zahlungsunfähig geworden sind. Das wäre auch im Sinne der Gerechtigkeit und des Verursacherprinzips. Schliesslich hat der Staat die Betriebe schliessen lassen, also soll er auch den Schaden decken.

Bundesrat soll Fehler korrigieren

Finanzierbar wäre das allemal. Der Thinktank Avenir-Suisse schätzt den Bedarf Kurzarbeitsentschädigung auf 7 Milliarden und den an Liquiditätskrediten auf 5 Milliarden Franken pro Monat. Selbst wenn die Krise 6 Monate dauern würde, wären das bloss 72 Milliarden Franken oder etwa 10 Prozent des BIP. So wie es heute aussieht, könnte der Bund das Geld sogar mit einem Negativzins von 0,5 Prozent finanzieren, würde also jährlich noch 360 Millionen kassieren.

Im Idealfall hätte der Bund entsprechende Zusicherungen schon am 16. März verkünden sollen, gleichzeitig mit der Schliessung von Restaurants, Läden etc. Inzwischen hat er – tröpfchenweise – nachgebessert. Doch die Liquiditätshilfe (anstelle von nicht rückzahlbaren Entschädigungen) bleibt ein vielleicht fataler Fehler. Je schneller ihn der Bundesrat korrigiert, desto grösser ist die Chance, dass wir alle die Krise heil überleben.

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Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
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  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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