Die Schilder im Schaufenster der Papeterie H. R. Fischer an der Zürcher Forchstrasse lassen keine Zweifel: «Offen». Am Tresen in der Eingangstür steht eine Verkäuferin, nimmt Wünsche entgegen und bedient Kunden. In den Laden dürfen sie nicht.
Ortswechsel: Der Verkaufsraum im Parterre der Berner Papeterie Zumstein an der Marktgasse ist zu den üblichen Verkaufszeiten geöffnet. Die oberen Etagen sind geschlossen.
Ähnlich beschränkt ist das Angebot der Zumstein-Filialen in Basel, Luzern und Zürich. Noch eine Woche bleibt das so.
Gewerbeverband drohte mit Anzeige
Was und wo unter den verschärften Corona-Bestimmungen verkauft werden darf, steht in der Covid-19-Verordnung des Bundesrats vom 13. März. Verwirrung war entstanden, weil der Gewerbeverband Coop und Migros mit einer Strafanzeige drohte.
Der Vorwurf des Verbands: Die beiden Grossverteiler machten dem Fachhandel mit ihrem Papeterieangebot unfair Konkurrenz. Umstritten war nicht die Öffnung an sich, sondern der Umfang des Sortiments.
Die Krisenverordnung des Bundes hält eindeutig fest: «Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich Einkaufsläden und Märkte. Ausgenommen von der Schliessung sind Lebensmittelläden und sonstige (beispielsweise Kioske oder Tankstellenshops), soweit sie Lebensmittel oder Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten.»
Erlaubter und Verbotenes klar deklariert
Was der Begriff «täglicher Bedarf» umfasst, steht in den Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung: Büromaterial und Schreibutensilien, Radiergummis, Farbpatronen für Drucker, Farbstifte und Material fürs Homeschooling.
Ausdrücklich verboten: Geschenkartikel, Spielwaren und Luxusangebote.
Ab nächster Woche entschärft sich die Lage so oder so: Vom 11. Mai an sind alle Verkaufsgeschäfte wieder geöffnet – mit dem vollen Angebot.