US-Aktien sind Top-Anlagetipp
UBS setzt auf Trump-Effekt

Ein stabiler Ölpreis, billiges Geld und Konjunkturspritzen: Laut der Grossbank UBS legen die Gewinne von US-Firmen nächstes Jahr um acht Prozent zu. Das befeuert die Aktienmärkte.
Publiziert: 22.11.2016 um 17:56 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 17:11 Uhr

Die Börsen-Euphorie nach Donald Trumps (70) Sensationssieg vor zwei Wochen ist kein Strohfeuer. Das glauben zumindest die Anlagestrategen der UBS. Sie gehen davon aus, dass US-Firmen ihre Gewinne im kommenden Jahr um acht Prozent steigern, was den Börsen entsprechend Schub verleihen sollte. US-Aktien stehen denn auch ganz zuoberst auf der Liste der Anlageempfehlungen der Grossbank. 

Auch für die Weltwirtschaft zeigt sich die UBS moderat optimistisch. Sie sagt für das globale Wachstum eine Erhöhung von 3,1 auf 3,5 Prozent voraus. Die Grossbank begründet diesen Optimismus vor allem mit der Konjunktur in den USA, die anziehen werde. So soll die US-Wirtschaft nach 1,5 Prozent in diesem Jahr 2017 und 2018 bereits wieder um 2,4 respektive um 2,5 Prozent wachsen und damit die Wachstumsschwäche von China kompensieren können.

Öl-, Rüstungs- und Baufirmen profitieren

Ein Grund für den Wachstumsschub in den USA sieht die UBS dabei in den Präsidentschaftswahlen. Wenn Donald Trump sein angekündigtes Wirtschaftsprogramm tatsächlich umsetzt, profitieren gemäss der Grossbank nämlich gleich mehrere US-Wirtschaftssektoren.

So befeuert es die Ölindustrie, wenn Trump die Umweltgesetzgebung lockert. Ebenfalls mit mehr Aufträgen können Rüstungs- und Baufirmen rechnen, wenn Trump wie angekündigt die Ausgaben für die Verteidigung und die Infrastruktur erhöht. Schliesslich würden alle Unternehmen höhere Gewinn schreiben, wenn der neue Präsident tatsächlich die Steuern für Reiche und Unternehmen deutlich senkt.

Vor den Wahlen haben Analysten und die Märkte vor allem die Risiken eines Präsidenten Trump in den Vordergrund gerückt. Jetzt dagegen legt auch die UBS den Fokus vor allem auf die Chancen. Weil auf absehbare Zeit beide Parlamente und das Präsidentenamt in republikanischer Hand sein werden, erwartet die UBS einen deutlichen und langanhaltenden Wechsel in der Wirtschafts- und Sozialpolitik, der zugunsten der US-Unternehmen ausfallen werde.

Europa und die Schweiz profitieren nicht

Die UBS erwartet jedoch auch, dass der als sprunghaft geltende Trump für einige Turbulenzen sorgen wird. Wenn er nämlich wie angekündigt diverse Freihandelsabkommen kündigt und eine Mauer an der Grenze zu Mexiko baut, würde das die Wirtschaftsentwicklung bremsen.

Die UBS geht jedoch davon aus, dass sich dies lediglich auf Länder mit grossem US-Exportanteil wie Mexiko, Südkorea oder Kolumbien negativ auswirken wird. Insgesamt würden solche Massnahmen jedoch nicht einmal die derzeitige Erholung in den Schwellenländern bremsen.

Der Optimismus für die Weltwirtschaft und die USA gilt jedoch nicht für Europa und die Schweiz. So sieht die UBS in der Eurozone eine Abschwächung des Wachstums von aktuell 1,6 Prozent auf 1,3 und 1,2 Prozent in den kommenden zwei Jahren voraus. Für die Schweiz lauten die entsprechenden Prognosen auf 1,5 Prozent im laufenden Jahr, 1,3 Prozent für 2017 und 1,6 Prozent für 2018. (sda/kst)

Das will Trump als Präsident anpacken
  • Der designierte US-Präsident Donald Trump will bereits am ersten Tag seiner Amtszeit den Ausstieg der USA aus dem Transpazifischen Freihandelsabkommen (TPP) erklären.
  • Trump sagt weiter, er werde im Energiebereich Regulierungen streichen, die auf Kosten von Jobs und Produktivität gingen. Dabei gehe es auch um Fracking und, wie er sagt, um saubere Kohle.
  • Im Bereich der nationalen Sicherheit werde er die Geheimdienste anweisen, zuerst vor allem gegen Cyberattacken vorzugehen, aber auch gegen jede andere Form von Angriffen.
  • Bei der Einwanderung werde er das Arbeitsministerium anweisen, alle Fälle von Visa-Missbrauch zu untersuchen, die amerikanischen Arbeitern schadeten.
  • Wer für die US-Regierung gearbeitet hat, soll anschliessend für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht als Lobbyist tätig sein dürfen. Wer für eine ausländische Regierung gearbeitet hat, sogar auf Lebzeiten nicht mehr.
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