Unternehmen
Ständerat vertagt Debatte über Konzernverantwortung

Der Ständerat wird erst nach den Wahlen entscheiden, ob Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften sollen. Er hat am Donnerstag entschieden, das Geschäft zu vertagen.
Publiziert: 26.09.2019 um 05:01 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2019 um 12:07 Uhr

Zur Debatte stand ein indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Im Frühjahr hatte sich der Ständerat mit 22 zu 20 Stimmen dagegen ausgesprochen. Die Mehrheit erachtete eine Regulierung als unnötig und schädlich für die Schweizer Wirtschaft.

Der Nationalrat hat sich aber bereits zweimal für einen Gegenvorschlag ausgesprochen. Allerdings zeichnete sich in der Debatte ab, dass die Vorlage abgeschwächt werden könnte: Ein Teil der Befürworterinnen und Befürworter im Nationalrat möchte auf Haftungsregeln verzichten.

Am Donnerstag war wieder der Ständerat an der Reihe. Seine Kommission möchte einen Gegenvorschlag mit Haftungsregeln. Der Rat diskutierte aber nicht über die Details. Er nahm mit 24 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung einen Ordnungsantrag von FDP-Vertreter Ruedi Noser (ZH) an und strich das Geschäft damit von der Tagesordnung.

Noser begründete seinen Antrag mit einer vor kurzem erfolgten Stellungnahme des Bundesrats. Die Kommission sollte Gelegenheit erhalten, die Vorschläge zu prüfen, sagte er. Dadurch könnte ein mehrheitsfähiger Gegenvorschlag entstehen.

Die Initianten hatten im Vorfeld gegen ein solches Vorgehen protestiert. Sie hätten ihn als «Konzernlobbyisten» bezeichnet und ihm unterstellt, mit einem «unanständigen Buebetrickli» das Geschäft verzögern zu wollen, kritisierte Noser. Diese Vorwürfe hätten sie hunderttausendfach verschickt.

Die Initianten machten sich damit unglaubwürdig, befand Noser. «Wer sich glaubwürdig für Menschenrechte einsetzt, muss sich daran messen lassen, wie er mit Andersdenkenden umgeht.» Er vertrete eine andere Meinung als die Initianten, stellte Noser fest, habe diese aber noch nie persönlich angegriffen. Er nehme lediglich seine Rechte wahr. Die Volksabstimmung verzögere sich dadurch nicht.

Anders sahen es die Vertreterinnen und Vertreter der Linken. Robert Cramer (Grüne/GE) sprach von «Obstruktion» und einem «Skandal". Bereits vorher sei alles getan worden, um das Geschäft auf die lange Bank zu schieben. Seit zwei Jahren werde diskutiert. Nun gelte es zu entscheiden.

Auch Stefan Engler (CVP/GR) zeigte kein Verständnis für Nosers Vorschlag. Es seien keine neuen Fakten hinzugekommen, betonte er. Die Vorschläge des Bundesrates stammten faktisch aus dem Jahr 2014 - lange vor der Einreichung der Initiative.

Die Kommission habe sich damit befasst und es abgelehnt, dieses Geschäft auf die lange Bank zu schieben, betonte Engler. Darauf wies auch Claude Janiak (SP/BL) hin. «Das ist sehr, sehr durchsichtig», sagte er zu Nosers Vorgehen. Irgendwann laufe dann die Frist zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags ab.

Christian Levrat (SP/FR) sagte, der Bundesrat habe lediglich dargelegt, was er tun werde, wenn das Parlament keinen Gegenvorschlag beschliesse. Er warte also auf das Parlament. Wenn nun das Parlament seinerseits beschliesse, auf den Bundesrat zu warten, sei es schwierig, darin etwas anderes als Verzögerungstaktik zu sehen. Er habe das Gefühl, dass sich die Gegner der Initiative gerade das eigene Grab grüben, sagte Levrat weiter. Ihr Vorgehen erhöhe die Chancen der Volksinitiative an der Urne.

Andrea Caroni (FDP/AR) stellte fest, die Situation sei verfahren. Er habe aber das Gefühl, der Vorschlag des Bundesrates könnte einen Ausweg darstellen für ein «etwas wirtschaftsfreundlicheres» Projekt. Bereits in der Wintersession könnte der Ständerat sich damit befassen. Beat Rieder (CVP/VS) pflichtete ihm bei.

Er möchte einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln, sagte Rieder. Diese Möglichkeit biete sich mit dem bundesrätlichen Vorschlag. Erich Ettlin (CVP/OW) befand, es sei «ständeratslike», alle Möglichkeiten zu prüfen.

Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass der Bundesrat 2017 entschieden hatte, keinen Gegenvorschlag vorzulegen. Im Parlament sei dann aber ein Gegenvorschlag ausgearbeitet worden. Als zuständige Bundesrätin habe sie dazu nicht Position beziehen können, weil kein entsprechender Bundesratsentscheid vorgelegen sei.

Deshalb habe sie das Geschäft in den Bundesrat gebracht. Dieser habe entschieden, dass er den vorliegenden indirekten Gegenvorschlag mit Haftungsregeln ablehne. Weiter habe er entschieden, eine Vorlage ohne Haftungsregeln zu erarbeiten, wenn das Parlament keinen indirekten Gegenvorschlag beschliesse.

Dabei ginge es um eine Pflicht für Unternehmen, über Nachhaltigkeit und die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes Bericht zu erstatten. Bereits in seiner Botschaft zur Volksinitiative hatte der Bundesrat eine solche Regelung in Aussicht gestellt, im Einklang mit internationalen Bestimmungen. Den Initianten jedoch geht das viel zu wenig weit.

(SDA)

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