Die Räte sind damit noch weit von einer Einigung entfernt. Der Nationalrat entschied sich am Mittwoch mit 102 gegen 91 Stimmen bei vier Enthaltungen für sein eigenes und gegen das von einer Minderheit aufgenommene Konzept des Ständerates. Der Ständerat und auch der Bundesrat wollen einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln.
Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfiehlt der Nationalrat zur Ablehnung. Er entschied dies am Mittwoch mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Auf den von Beat Flach (GLP/AG) beantragten direkten Gegenvorschlag trat die Mehrheit nicht ein. Der Ständerat hatte die Empfehlung für ein Nein bereits beschlossen.
Der Nationalrat vertagte diese Abstimmung im Juni 2019, um zunächst über den indirekten Gegenvorschlag zu befinden, den er am Mittwoch ein drittes Mal diskutierte. Die Gesetzesänderungen gehen nun noch einmal an den Ständerat.
Die umstrittene Haftungsregel ist der Kern der Initiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können für Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien.
Zur Diskussion stehen zwei Konzepte für einen indirekten Gegenvorschlag, eines mit eingeschränkten und eines ohne Haftungsregeln. Am ersten, seinem eigenen, hält der Nationalrat fest, das zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. Der Ständerat hielt sich bisher an dieses Konzept.
SP, Grüne, GLP, BDP und EVP wollten auf dem Weg des Nationalrates bleiben und setzten sich dank Schützenhilfe aus den anderen Parteien durch. «Wer im Ausland Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen verletzt, Kinderarbeit duldet und Landstriche zerstört, muss dafür geradestehen», sagte Ursula Schneider Schüttel (SP/FR).
Klagemöglichkeiten und Schäden seien im Gegenvorschlag klar umschrieben, sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Grünen stimmten dem Konzept zu, obwohl darin Haftung und Zugang zu Gerichten gegenüber der Initiative stark eingeschränkt würden, wie Sibel Arslan (BS) sagte. Es müsse zuerst ein Sonderschlichtungsverfahren stattfinden.
Vertreter der Mehrheit argumentierten zudem, dass die Initianten signalisiert hätten, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag des Nationalrates in der Debatte obsiegen.
Mitglieder von SVP, FDP und Mitte-Fraktion wollten dem Ständerat folgen. In ihren Augen kommt die Version der Mehrheit der Initiative zu nahe. Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) sagte, der Ständerat habe eine ausgewogene und international abgestützte Lösung vorgelegt. Konzernhaftung gebe es in anderen Staaten nicht.
Mit der Version des Ständerates würden klare Regeln und Transparenz geschaffen und die Regeln verschärft, sagte Bregy. Das trage dazu bei, den Standort Schweiz zu stärken. Mit der Version der Mehrheit würde dieser geschwächt. Christian Lüscher (FDP/GE) nannte den Gegenvorschlag der Mehrheit eine «Softversion der Initiative".
Die SVP wollte eigentlich keinen Gegenvorschlag. «Wir müssen über Aussenpolitik versuchen, die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern», sagte Pirmin Schwander (SZ). Initiative und Gegenvorschlag könnten da nichts ausrichten.
Firmen einzuklagen nütze nicht, wenn korrupte Regierungen vor Ort alles in den Wind schlagen würden, argumentierte Schwander. Seinen Antrag lehnte der Rat mit 103 gegen 72 Stimmen von SVP und FDP ab. Zahlreiche Mitglieder der Mitte-Fraktion enthielten sich der Stimme.
Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte vergeblich vor einem «Sololauf», den die Schweiz mit dem Konzept des Nationalrats und der Initiative riskiere. Mit dem Konzept des Ständerates dagegen könne die Schweiz «international aufschliessen".
Der Nationalrat wolle die Initiative weitestgehend umsetzen, sagte Keller-Sutter, und die Initiative käme dann nicht mehr zur Abstimmung. «Der Bundesrat sieht das staatspolitisch als etwas fragwürdig an.» Die Regierung wehre sich gegen die Initiative, aber nicht gegen die Abstimmung. Denn: «Die Debatte ist nötig.»
Die Frist für die Behandlung der Konzernverantwortungsinitiative läuft am kommenden 10. April ab. Soll die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs der Initiative aufrechterhalten werden, muss der Gegenvorschlag in der laufenden Session zu Ende beraten werden.
(SDA)