Die Schweiz Wirtschaft ist zu Kurzarbeit in noch nie dagewesenem Ausmass gezwungen. «Mehr als eine Million Menschen erhalten weiter den Lohn», sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) heute vor den Medien. Das entspricht über 19 Prozent aller Arbeitnehmer. Und es werden noch deutlich mehr werden. Bis nächste Woche würden weitere Vorschläge für Kurzarbeit für private Angestellten und solche auf Abruf erarbeitet, so Parmelin.
Der letzte Rekordstand von 2009 infolge der Finanzkrise 2008 wurde schon im März deutlich übertroffen. Damals waren zeitweise über 92’200 Arbeitnehmende in der Schweiz in die Kurzarbeit geschickt worden.
Ganze Belegschaften
Viele Unternehmen haben mangels Arbeit und Aufträgen gleich für das Gros ihrer Mitarbeiter Kurzarbeit anmeldet. Beim Uhrenkonzern Swatch Group sind es 12'000 Mitarbeiter. Das entspricht 70 Prozent der Belegschaft.
Die Swiss hat heute bis auf weiteres Kurzarbeit für die gesamte Belegschaft von über 9'500 Angestellten beantragt. Im gesamten Konzern weltweit habe die Lufthansa für 87'000 Mitarbeiter zwischen März und April Kurzarbeit beantragt oder werde dies noch tun,
Allein im Kanton Zürich sind mittlerweile 191'000 Menschen und 27'000 Firmen von Kurzarbeit betroffen. Kurzarbeits-Voranmeldungen gibt es aktuell schon fast zehn Mal so viele wie während der ganzen Wirtschaftkrise in den Jahren 2008 und 2009.
Bund hat Kurzarbeit bereits erweitert
Das Rettungspaket des Bundes erlaubt Unternehmen, die wegen Corona keine Arbeit mehr haben, vereinfacht Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter zu beantragen. Dies gilt auch für befristete und temporär Angestellte sowie für Lehrlinge. Diese erhalten 80 Prozent des Lohnausfalls aus der Arbeitslosenversicherung. Vorerst hat der Bundesrat 14 Milliarden Franken für Kurzarbeit vorgesehen.
Wer gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt also 80 Prozent des Lohns. Wessen Pensum beispielsweise von 100 auf 50 Prozent reduziert wurde, der erhält 50 Prozent des Lohns weiterhin vom Arbeitgeber und 80 Prozent vom Rest aus der Arbeitslosenkasse.
Kurzarbeitsentschädigungen gibt es auch für Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern, oder wenn ein Arzt Quarantäne für den Angestellten verordnet hat
Die Regelungen für Kurzarbeit sind bereits ausgeweitet und vereinfacht worden. Neu können auch arbeitgeberähnliche Angestellte wie Gesellschafter einer GmbH Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Allerdings erhalten sie nicht 80 Prozent des Lohnausfalls, sondern eine Pauschale von 3320 Franken für eine Vollzeitstelle. Diese Pauschale erhalten auch Personen, die im Betrieb des eingetragenen Partners oder Ehepartners arbeiten. (gnc)