Sie verabschiedeten am Samstag in Aarau einstimmig eine Resolution, die einen gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen von anderthalb Metern fordert. Die geltenden Regeln reichten nicht, um die Zweiradfahrenden zu schützen, heisst es in einer Mitteilung. Dies halte Menschen vom Velofahren ab.
Jeder zehnte Velounfall passiere bei Überholmanövern von motorisierten Lenkenden, schreibt Pro Velo. Im Gesetz stehe heute lediglich, dass der Abstand «genügend gross» sein müsse. Das müsse nun konkretisiert werden. In vielen Ländern, beispielsweise in Spanien, Portugal, Frankreich, England, gebe es bereits gesetzliche Bestimmungen zum Überholabstand.
Zusätzlich zur Gesetzesnorm soll der Bund mit Sensibilisierungsmassnahmen dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmer die Gefahren des zu nahen Überholens kennen und mit genügend Abstand überholen, fordert Pro Velo.
Der Verband vertritt die Interessen der Velofahrerinnen und Velofahrer auf gesamtschweizerischer Ebene. Ihm sind vierzig Regionalverbände mit über 34'000 Einzelmitgliedern angeschlossen.