Strassenverkehr
Pro Velo fordert anderthalb Meter Abstand bei Überholmanövern

Im Strassenverkehr kommt es oft zu gefährlichen Manövern, wenn Velofahrende von Motorfahrzeuglenkenden mit zu geringem seitlichen Abstand überholt werden. Ein neues Gesetz soll dies nun ändern. Den Anstoss dazu haben die Delegierten von Pro Velo Schweiz gegeben.
Publiziert: 04.11.2017 um 13:38 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 05:05 Uhr
Velofahrer leben im Strassenverkehr oft gefährlich. Ein Mindestabstand bei Überholmanövern soll die Situation zumindest etwas entspannen. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Sie verabschiedeten am Samstag in Aarau einstimmig eine Resolution, die einen gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen von anderthalb Metern fordert. Die geltenden Regeln reichten nicht, um die Zweiradfahrenden zu schützen, heisst es in einer Mitteilung. Dies halte Menschen vom Velofahren ab.

Jeder zehnte Velounfall passiere bei Überholmanövern von motorisierten Lenkenden, schreibt Pro Velo. Im Gesetz stehe heute lediglich, dass der Abstand «genügend gross» sein müsse. Das müsse nun konkretisiert werden. In vielen Ländern, beispielsweise in Spanien, Portugal, Frankreich, England, gebe es bereits gesetzliche Bestimmungen zum Überholabstand.

Zusätzlich zur Gesetzesnorm soll der Bund mit Sensibilisierungsmassnahmen dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmer die Gefahren des zu nahen Überholens kennen und mit genügend Abstand überholen, fordert Pro Velo.

Der Verband vertritt die Interessen der Velofahrerinnen und Velofahrer auf gesamtschweizerischer Ebene. Ihm sind vierzig Regionalverbände mit über 34'000 Einzelmitgliedern angeschlossen.

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