Die SRG sollte sich voll auf ein schmäleres, mit wenigen Kanälen ausgestattetes Programm konzentrieren. Aus der Schlacht um grössere Werbeanteile mit den Privaten sollte sie sich zurückziehen, sagte Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument am Dienstag anlässlich der Dreikönigstagung des Verbandes Schweizer Medien in Zürich.
Eine Alternative zu einem Werbeverbot wären inhaltliche Einschränkungen der SRG im Internet. Dass die SRG ein vollwertiges Newsportal und topmoderne Apps (für News und Wetter) produziere und kostenlos anbiete, sei schädlich. Glücklicherweise dürfe die SRG keine Online-Werbung verkaufen, obwohl sie ständig versuche, dieses Verbot zu umgehen.
Durch ihr übertriebenes Textangebot im Internet schade sie den privaten Verlegern. Die SRG fördere die Gratismentalität im Internet. Die Verleger hätten es damit schwerer, Nachfrage für ihre bezahlten Angebote zu finden.
Die Debatte über den Service Public mache dann Sinn, wenn die Rahmenbedingungen für die privaten Medien verbessert würden, ohne dass die Haushalte tiefer in die Tasche greifen müssten und das Prinzip der indirekten Presseförderung (über eine Verbilligung der Posttaxen) erhalten bleibe, sagte Lebrument weiter.
Die Verleger befürworteten vor dem Hintergrund der jahrelangen aggressiven Angriffe der SRG gegen die privaten Medien eine vertiefte parlamentarische und medienpolitische Debatte über den Service Public. Die Zeitungen dürften wegen eines immer teurer werdenden Service Public für die SRG weder geschwächt noch geopfert werden.
Dass die Debatte rund um den Service Public derzeit heftig tobt, hat auch damit zu tun, dass die Verfassung die neuen Medien nur ungenügend erfasst. In einem Beitrag in der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom (heutigen) Dienstag weist Urs Saxer, Professor für Völkerrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Medienrecht, darauf hin, dass eine Verfassungsreform nötig ist, um den medienpolitischen Herausforderungen angemessen zu begegnen.