Sie sind 75 und 79 Jahre alt und haben seit 1989 ein GA: Hans und Ruth Stierli aus Richterswil ZH. Das Ehepaar will das GA kündigen – weil es zur Risikogruppe gehört und den ÖV meiden möchte. Im Spätsommer wollen die beiden dann wieder mit der Bahn auf Reisen gehen. Mit GA natürlich.
Am Schalter wartet aber eine böse Überraschung auf das Ehepaar. Sie können das GA kündigen. Was die Kündigungsfrist angeht, ist die SBB allerdings knallhart. Frühester Kündigungstermin ist Anfang Mai. Die beiden Abos bleiben bis dahin voll gültig und ungenutzt.
Das Ehepaar ist aufgebracht. Sie haben zwei Abos. Beide für die 1. Klasse. Eines zum Seniorentarif, eines zum Partnertarif. Dafür zahlt das Ehepaar einige 1000 Franken im Jahr. Sie erwarten dafür von der SBB eine Gegenleistung.
Das Problem bleibt
Das Problem: Aktuell gibt es keine Gegenleistung. Hans und Ruth Stierli nutzen den ÖV nicht – auf Empfehlung des Bundes und der ÖV-Unternehmen wohlgemerkt. Nun krebsen die SBB zurück. Am 31. März schreiben die Bundesbahn den Stierlis: «Gerne bestätigen wir, dass wir die Kündigung der beiden GA per 7. Mai 2020 auf den 7. April 2020 geändert haben.»
Die Stierlis sind überglücklich: «Ganz herzlichen Dank für Ihre Interventionen bei der SBB, jetzt müssen wir 900 Franken weniger bezahlen», schreibt das Ehepaar an die Adresse von BLICK. Doch das Problem bleibt. Bahn- und Busbetriebe schweizweit haben den Betrieb massiv reduziert. Die Abo-Kunden hoffen noch immer auf eine Entschädigung.
SBB scheuen den Alleingang
Die SBB und die anderen ÖV-Unternehmen wollen diesem Missstand begegnen. Immerhin gibt es eine halbe Millionen GA-Kunden im Land. Jedes Jahr steigt die Zahl um knapp 10’000 Personen an. Das GA ist zusammen mit dem Halbtax das verbreitetste Abo-Modell im öffentlichen Verkehr.
Bis eine Lösung bereit ist, dauert es aber. Die SBB scheuen den Alleingang. Die anderen auch. Zuständig ist die Vereinigung Alliance Swisspass. Sie lässt ausrichten, dass sie «mit Hochdruck» an der Entschädigungsfrage arbeitet. «Wir verstehen die berechtigte Erwartung unserer Kundinnen und Kunden, dass nicht genutzte Abonnements sistiert oder erstattet werden können», sagt Sprecher Thomas Ammann.
GA für 30 Tage hinterlegen
«Die Branche prüft derzeit eine geeignete Vergütung für Abonnentinnen und Abonnenten, die ihren Fahrausweis aufgrund der Pandemie nicht mehr nutzen können.» Man strebe eine nationale, einheitliche Lösung für alle Abos an, die technisch umsetzbar und finanzierbar ist und von allen Partnern und Institutionen mitgetragen werde.
Dazu zählen die General-, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabonnemente. Das Halbtax als Ermässigungskarte wird nicht entschädigt, da es meist nach kurzer Zeit und wenigen Fahrten amortisiert ist, teilen die SBB mit. Immerhin haben die SBB eine vereinfachte Form zur Hinterlegung des GA eingeführt. Online statt Offline. Bis anhin konnte das GA nur am Schalter hinterlegt werden.