Neue Zahlen zeigen ein bedenkliches Bild
Jede zweite Firma zahlt Frauen schlechter

Staatsaufträge in Milliardenhöhe dürften nur an Firmen gehen, die Frauen gleich viel bezahlen wie Männern. Doch bei Bundesaufträgen diskriminiert mehr als jede zehnte Bewerberfirma massiv. Und viele Kantone wollen nichts von Kontrollen wissen.
Publiziert: 21.09.2018 um 00:09 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2018 um 19:11 Uhr
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Der Lohnsegen der Männer bleibt Frauen verwehrt: Für die gleiche Arbeit mit gleicher Qualifizierung verdienen Frauen in der Schweiz im Durchschnitt 7,4 Prozent weniger.
Foto: Shutterstock
Claudia Gnehm

Bundesaufträge von über fünf Milliarden Franken im Jahr dürften nur an Firmen gehen, die Frauen gleich viel bezahlen wie Männern. Doch wie BLICK weiss, diskriminiert mehr als jede zehnte Firma (13 Prozent), die sich beim Bund bewirbt, die Frauen gravierend.

BLICK liegen die Zahlen über die abgeschlossenen 102 Kontrollen des Eidgenössische Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) seit 2006 vor. Das Resultat ist bedenklich.

Jede zehnte Bewerberfirma, die bei sich Lohngleichheit deklariert hatte, habe sanktioniert werden müssen, weil sie mit einer Lohndifferenz von über fünf Prozent die Vorgaben verletzte, so das EBG.

Bei weniger als der Hälfte (44 Prozent) wurde «keine systematische Diskriminierung» festgestellt. Bei weiteren 43 Prozent gibt es Diskriminierungsprobleme – aber die Lohndifferenz liegt unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent.

Weil es Mehraufwand bedeute oder nicht nötig sei, weigert sich knapp ein Dutzend Kantone der Charta für Lohngleichheit für stärkere Lohnkontrollen beizutreten.
Foto: Blick Grafik

Spitze des Eisbergs

«Leider sind viele Unternehmen davon überzeugt, dass sie die Lohngleichheit respektieren, obwohl sie noch nie eine Analyse gemacht haben», sagt EGB-Direktorin Sylvie Durrer (58).

Die rund 30 Kontrollen, die das EBG jährlich durchführt – bei 30'000 Firmen, die pro Jahr Bundesaufträge erhalten –, zeigen nur die Spitze des Eisbergs.

Der durchschnittliche Bruttolohn der Männer hierzulande liegt im Schnitt 18 Prozent über jenem der Frauen. Davon lässt sich eine Differenz von 7,4 Prozent nicht durch Teilzeit, Qualifikation, Erfahrung oder andere äussere Faktoren erklären.

Insgesamt 40 Organisationen, darunter Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände, rufen diesen Samstag zu einer Demonstration für Lohngleichheit in Bern auf. Der Nationalrat debattiert am kommenden Montag über die Revision des Gleichstellungsgesetzes, das Lohngleichheitskontrollen bei Unternehmen vorsieht.

Damit verlangt die Revision mehr als das Beschaffungsrecht. Bei der Bewerbung um einen Bundesauftrag müssen Firmen die Einhaltung der Lohngleichheit bloss mit einer Selbstdeklaration bestätigen. Jene mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen zusätzlich angeben, wie bei ihnen die Lohnpraxis überprüft wurde. Angesichts der vernachlässigbaren 30 Lohngleichheitskontrollen im Jahr können sich Unternehmen de facto um die Toleranzgrenze von fünf Prozent unerklärbare Lohndifferenz foutieren. 

Kantone finden Kontrollen zu aufwendig

Sind die Kontrollen auf Bundesebene rudimentär, fehlen sie auf Kantons- und Gemeindeebene oft ganz. Dabei geht es im gesamten öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz um ein Auftragsvolumen von 41 Milliarden Franken im Jahr. Der grosse Schritt vorwärts kam mit der Einführung der Charta für Lohngleichheit durch Bundesrat Alain Berset (46) im Jahr 2016.

Kantone und Gemeinden, die die Charta unterzeichnen, müssen ein Lohn-Kontrollsystem einführen. Seit letztem Monat macht beispielsweise die Stadt Bern bei Auftragsvergaben Stichkontrollen. Die Charta unterschrieben haben bisher 15 Kantone und 47 Gemeinden.

Wenn nicht der Staat, wer dann

Nichts von der Charta wissen wollen dagegen die Kantone Ob- und Nidwalden, Schwyz, Zug, Schaffhausen, Baselland, Solothurn und die beiden Appenzell. Etliche politische Vorstösse in diesen Kantonen punkto Charta scheiterten bisher.

Im Juni erklärte der Finanzdirektor des Kantons Nidwalden, Alfred Bossard (51), der Kanton Nidwalden unternehme auch ohne Charta genug für die Gleichstellung. Die Einführung von Kontrollen sei mit Mehraufwand verbunden. Und: «Wir sind der Meinung, dass der einzelne Arbeitgeber selber für faire Löhne in seinem Unternehmen zuständig ist.»

Laut EBG-Direktorin Durrer sind es in Kantonen und Gemeinden oft politische Vorstösse, die zu einem Beitritt zur Charta führten. «Diejenigen Kantone und Gemeinden, die bisher nichts davon wissen wollten, sagten, bei ihnen bestehe kein Handlungsbedarf, und es gebe keine Probleme bei der Lohngleichheit.»

Muster-Unternehmen und schwarze Schafe

Sie wollen vorbildlich sein und lassen sich beim «Engagement Lohngleichheit» des Bundes gerne öffentlich aufführen. Doch Unternehmen wie Novartis und Swiss wollen auf Anfrage die Lohndifferenz zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten nicht bekannt geben. Zuzugeben, Frauen beim Lohn zu diskriminieren, ist tabu.

Die Lohngleichheit sei bei Swiss gewährleistet, sagt Swiss-Sprecher Florian Flämig: «... bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Zahlen dazu herausgeben.» Beim Pharmamulti heisst es, die Lohnanalyse habe ergeben, dass bei Novartis keine Lohndiskriminierung bestehe.

Transparent sind nur wenige Firmen, etwa die Post. Die nicht erklärbare Lohndifferenz beim gelben Staatsbetrieb betrug letztes Jahr 3,7 Prozent.

SBB und McDonald's transparent

Noch etwas besser sieht es aus bei den SBB. Die Lohndifferenz beträgt 1,9 Prozent zuungunsten der Frauen, sagt ein SBB-Sprecher. Trotzdem ein sehr gutes Resultat vor dem Hintergrund, dass die Toleranzschwelle bei fünf Prozent liege, meint er.

Auch McDonald's Schweiz gibt sich engagiert. Der nicht erklärbare Lohnunterschied zwischen Frau und Mann beträgt 0,7 Prozent. Die Durchschnittsdifferenz in der Gastronomiebranche beträgt zehn Prozent.

Zahlreiche Klagen sind hängig

Fälle, wo Frauen ihre Lohndiskriminierung erfolgreich einklagten, sind rar. In der Privatwirtschaft scheitern laut der Gewerkschaft Unia 76 Prozent der Klagen – viele ziehen sich über Jahre hin. Bei den 285 auf www.gleichstellungsgesetz.ch gesammelten Lohndiskriminierungsklagen im öffentlichen Dienst endete fast die Hälfte in einem Vergleich. Ein weiterer, grosser Teil ist seit Jahren hängig.

Ein schärferes Gleichstellungsgesetz ist laut Unia dringlich. Der Nationalrat berät am Montag über die Revision des Gleichstellungsgesetzes. Die zuständige Nationalratskommission sieht vor, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.

Damit müssten Firmen erstmals ernsthaft mit einer Kontrolle der Lohngleichheit rechnen. Claudia Gnehm

Sie wollen vorbildlich sein und lassen sich beim «Engagement Lohngleichheit» des Bundes gerne öffentlich aufführen. Doch Unternehmen wie Novartis und Swiss wollen auf Anfrage die Lohndifferenz zwischen ihren weiblichen und männlichen Angestellten nicht bekannt geben. Zuzugeben, Frauen beim Lohn zu diskriminieren, ist tabu.

Die Lohngleichheit sei bei Swiss gewährleistet, sagt Swiss-Sprecher Florian Flämig: «... bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Zahlen dazu herausgeben.» Beim Pharmamulti heisst es, die Lohnanalyse habe ergeben, dass bei Novartis keine Lohndiskriminierung bestehe.

Transparent sind nur wenige Firmen, etwa die Post. Die nicht erklärbare Lohndifferenz beim gelben Staatsbetrieb betrug letztes Jahr 3,7 Prozent.

SBB und McDonald's transparent

Noch etwas besser sieht es aus bei den SBB. Die Lohndifferenz beträgt 1,9 Prozent zuungunsten der Frauen, sagt ein SBB-Sprecher. Trotzdem ein sehr gutes Resultat vor dem Hintergrund, dass die Toleranzschwelle bei fünf Prozent liege, meint er.

Auch McDonald's Schweiz gibt sich engagiert. Der nicht erklärbare Lohnunterschied zwischen Frau und Mann beträgt 0,7 Prozent. Die Durchschnittsdifferenz in der Gastronomiebranche beträgt zehn Prozent.

Zahlreiche Klagen sind hängig

Fälle, wo Frauen ihre Lohndiskriminierung erfolgreich einklagten, sind rar. In der Privatwirtschaft scheitern laut der Gewerkschaft Unia 76 Prozent der Klagen – viele ziehen sich über Jahre hin. Bei den 285 auf www.gleichstellungsgesetz.ch gesammelten Lohndiskriminierungsklagen im öffentlichen Dienst endete fast die Hälfte in einem Vergleich. Ein weiterer, grosser Teil ist seit Jahren hängig.

Ein schärferes Gleichstellungsgesetz ist laut Unia dringlich. Der Nationalrat berät am Montag über die Revision des Gleichstellungsgesetzes. Die zuständige Nationalratskommission sieht vor, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.

Damit müssten Firmen erstmals ernsthaft mit einer Kontrolle der Lohngleichheit rechnen. Claudia Gnehm

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