Ende November hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Behindertendachverbandes Inclusion Handicap grösstenteils abgelehnt: Die neuen SBB-Züge, gebaut vom kanadischen Konzern Bombardier, seien genügend behindertengerecht.
Der Behindertenverband bezeichnete das Urteil als herbe Enttäuschung. Er will sich mit dieser Niederlage offenbar nicht abfinden und reicht jetzt Beschwerde vor Bundesgericht ein, wie Caroline Hess Klein, Anwältin von Inclusion Handicap, gegenüber «10vor10» erstmals bestätigt.
Streitpunkt Ausstiegsrampe
Das Urteil stehe diametral entgegen der Errungenschaften, die man bisher im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz gehabt habe, argumentiert Hess. Deshalb sei es wichtig und richtig vor Bundesgericht zu gehen.
Streitpunkt zwischen der SBB und dem Behindertendachverband sind die Ausstiegsrampen. Inclusion Handicap fordert, dass alle Ausstiegsrampen der neuen SBB-Doppelstockzüge umgebaut werden. Konkret wollen die Behindertenvertreter, dass sie höchstens zwölf Prozent steil sind.
Pleiten, Pech und Pannen
Eigentlich hätte der neue Doppelstock-Zug von Bombardier das Prestigegefährt der Bundesbahnen werden sollen (BLICK berichtete). Ab dem Fahrplanwechsel vom 9. Dezember planten die SBB die neuen Kombinationen mit bis zu 1300 Sitzplätzen auf der Strecke zwischen St. Gallen und dem Flughafen Genf einzusetzen.
Doch der Betrieb sei nicht stabil genug, teilten die SBB am 19. Dezember mit. Sie seien mit der Zuverlässigkeit der Züge nicht zufrieden. Grund: Bauprobleme, Softwarepannen, Lieferverzögerungen.
Somit verzögert sich die vollständige Einführung des neuen Zugs weiter. Aktuell sind nur zwölf Züge in Betrieb. Sie verkehren auf den Strecken zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel. (zas)