Wegen 1MDB-Skandal
Bundesanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Falcon Private Bank

Der Druck auf die Falcon Bank wird noch grösser: Nun hat auch die Bundesanwaltschaft (BA) ein Strafverfahren eröffnet. Im Kern geht es um Mängel in der internen Organisation der Bank, welche möglicherweise Geldwäscherei und Korruption ermöglichten.
Publiziert: 12.10.2016 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:30 Uhr
Die Zürcher Falcon Bank soll in Singapur in gravierender Weise die Geldwäschereigesetzgebung missachtet haben. Nach dem Lizenzentzug durch die Singapurer Zenteralbank (MAS) droht nun auch die Bundesanwaltschaft mit einer Verfahrenseröffnung. (Symbol)
Foto: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die BA vermutet Mängel in der Organisation, wie sie in der Mitteilung vom Mittwoch mitteilte. Das eröffnete Strafverfahren steht im Zusammenhang mit dem Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB.

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie die Monetary Authority of Singapur (Singapurer Zentralbank) MAS haben bereits am Vortag mitgeteilt, dass die Falcon Private Bank wegen ihrer Verstrickungen in Geldwäscherei und den Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB nicht ungeschoren davonkommt. Unter anderem muss die Bank Gewinne zurückerstatten und ihre Filiale in Singapur schliessen.

Im vergangenen Mai hat die BA bereits auf die Tessiner Privatbank BSI ein Verfahren eröffnet. Die Bank habe schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen. Zudem war die Rede von einem «ungenügenden Risikomanagement» und einem «Versagen der internen Kontrollsysteme». Das Verfahren ist ebenfalls aufgrund des Entscheids der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma eröffnet worden. (SDA)

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