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Migrolino-Filialen sollen nachts ohne Personal auskommen – und stattdessen die Kunden scannen
Einkaufen nur mit Gesichtserkennung

Die Migros-Tochter Migrolino will künftig 24-Stunden-Shops betreiben, die nachts ohne Personal auskommen. Nun prüft sie, die Kunden per Gesichtserkennung zu überwachen.
Publiziert: 24.07.2019 um 20:30 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2019 um 16:43 Uhr
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Die Migros-Tochter Migrolino will künftig 24-Stunden-Shops betreiben, die nachts ohne Personal auskommen.
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Zwei Avec-Läden im Zürcher Hauptbahnhof haben es vorgemacht: Im April hatten die modernen Verkaufsboxen während zweier Tage rund um die Uhr geöffnet und kamen ganz ohne Kasse und Verkäuferin aus. Das Ziel von Avec-Besitzerin Valora: schnelleres Einkaufen für die Kunden, deren Warenkorb via App verbucht wird, und Gewinnmaximierung für das Unternehmen durch Personalreduktion.

Auch die Filialen der Migros-Tochter Migrolino sollen künftig rund um die Uhr geöffnet haben und – zumindest teilweise – ohne Personal auskommen. Dafür plant Migrolino sogenannte Mikroshops: Geschäfte mit nur 50 bis 80 Quadratmetern. Zum Vergleich: Heute sind die Migrolino-Filialen 100 bis 200 Quadratmeter gross.

Jugendschutz im Fokus

Tagsüber sollen diese neuen Migrolino-Shops mit Mitarbeitern besetzt sein, die für Warennachschub sorgen. Nachts jedoch sollen sie ohne Personal auskommen – und werden zu Selbstbedienungsstationen. Das System ähnelt der Avec-Box: Für Zutritt und Kauf benötigen die Kunden eine App, die ihr Alter und die Berechtigung identifiziert. So könne sichergestellt werden, dass Alkohol nicht in die Hände von Minderjährigen gelange.

Damit Kunden Zutritt zum 24-Stunden-Shop haben, nennt Migrolino-Chef Markus Laenzlinger (59) in einem aktuellen Interview mit der deutschen «Lebensmittelzeitung» als weitere Lösung die Gesichtserkennung beim Betreten der Filiale. «Das Thema Altersfreigabe für Tabak und Alkohol müssen wir dabei im Griff haben. Kein Kunde, der unter 18 Jahre alt ist, darf diese Produkte einkaufen können», so Laenzlinger. Wie die technische Umsetzung konkret aussieht, ist noch unklar.

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Eine Frage des Datenschutzes

Doch bis die Gesichtserkennung zur Anwendung kommt, müssen noch viele rechtliche Aspekte geklärt werden. Datenschützer befürchten bereits ein Ende der Anonymität. Klar ist: Gesichter dürfen heute nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden analysiert werden. Gleichzeitig fehlt es im eidgenössischen Datenschutzgesetz aber an detaillierten Richtlinien – also was erlaubt ist und was nicht.

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) aus dem Jahr 1993, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, ist nicht mehr zeitgemäss. Schweizer Bürger sollen deshalb mit einer Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen. Die Revision wird derzeit im Parlament beraten. (zas)

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