Mängel bei Geldwäschereibekämpfung
Finanzmarktaufsicht rügt Julius Bär

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat bei Julius Bär schwere Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung festgestellt.
Publiziert: 20.02.2020 um 07:17 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2020 um 08:48 Uhr
Philipp Rickenbacher, Chef von Julius Bär, steht in der Kritik: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat bei Julius Bär schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung festgestellt.
Foto: keystone-sda.ch

Das Fehlverhalten steht im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den Ölkonzern PDVSA und den Fussballverband FIFA, heisst es in einer Mitteilung der Behörde am Donnerstag. Die Bank wird angewiesen, wirkungsvolle Massnahmen zu ergreifen. Ausserdem ist es der Bank untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen.

Die Mängel betreffen den Zeitraum 2009 bis 2018. Dies ergab ein Enforcementverfahren, das die Finma nun abgeschlossen hat. Das Fehlverhalten der Bank stehe im Kontext der mutmasslichen Korruptionsfälle rund um den staatlichen venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela S.A. PDVSA und den Fussballverband Fifa, wie die Finma am Donnerstag mitteilte.

Systematische Mängel stellte die Finma auch im Risikomanagement der Bank fest, da diese auf klare Hinweise auf Geldwäschereirisiken wiederholt nicht oder nicht entschieden genug reagiert habe.

Die Bank habe zudem die Identität von Kunden sowie den Zweck und die Hintergründe ihrer Geschäftsbeziehungen ungenügend abgeklärt. So seien die Angaben in der sogenannten Know-Your-Customer-Dokumentation bei der überwiegenden Mehrzahl der geprüften Geschäftsbeziehungen unvollständig oder unklar gewesen.

Die festgestellten Verfehlungen hätten sich jedoch nicht auf einzelne Kundenberater beschränkt. Julius Bär habe insgesamt eine mangelhafte Compliance- und Risikokultur, in der den geldwäschereirechtlichen Pflichten nicht das erforderliche Gewicht beigemessen worden sei, kritisiert die Finma.

Bank muss Massnahmen umsetzen

Die Bank muss nun wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umsetzen.

Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen und im Verwaltungsrat den Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung erhöhen.

Bis zur «Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes» ist es der Bank ausserdem untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Die Finma werde die Umsetzung der Massnahmen von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.

Bär anerkennt die Finma-Schlussfolgerungen

Wie Julius Bär mitteilte, anerkennt die Bank grundsätzlich die Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Lateinamerika-Geschäft, wie sie ebenfalls am Donnerstag mitteilt. Man habe mit der Finma umfassend kooperiert und bereits im Verlauf der Untersuchung umfassende operationelle, organisatorische und personelle Massnahmen ergriffen und damit die Compliance- und Risikokultur innerhalb der Gruppe verstärkt.

Die Bank habe dabei unter einer neuen Führung die Strategie angepasst. Künftig werde der Fokus vom Neugeld-Wachstum auf nachhaltige Gewinnentwicklung verlagert.

Die Region Lateinamerika sei seit Dezember 2017 unter neuer Leitung, und sämtliche Schlüsselpositionen seien neu besetzt worden. Die Strategie der Region wurde von Grund auf neu ausgerichtet, so die Julius Bär. Das lokale Geschäft in Panama und Venezuela wurde gar ganz geschlossen.

Das globale Risikomanagement der Gruppe wurde ausserdem gemäss den Angaben im Rahmen eines umfassenden Programms über die letzten zwei Jahre gezielt verstärkt, und Schlüssel- und Führungspositionen wurden neu besetzt. (zas/SDA)

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