Die Swiss wird ihren Mitarbeitenden, die in Kurzarbeit sind, nicht mehr den vollen Lohn zahlen. Dies erfuhr die «Handelszeitung». Die Swiss bestätigt diese Information und teilt mit: «Swiss gleicht ab Juli die aufgrund von Kurzarbeit entstandene Lohneinbusse nicht mehr aus. Dabei erfolgt keine Lohnreduktion unterhalb von 4000 Franken pro Monat.»
Dies gelte für Boden- und Kabinenmitarbeitende. Allerdings müsse das Kabinenpersonal noch darüber abstimmen, sagte ein Swiss-Sprecher. Die Verhandlungen mit dem Pilotenverband befinden sich kurz vor Abschluss, so die Swiss.
Bisher wurde das Salär der Mitarbeiter, die bei der Swiss in Kurzarbeit sind, aufgestockt durch das Unternehmen: Statt nur 80 Prozent ihres bisherigen Lohns erhielten sie wie gewohnt 100 Prozent.
Ab Juni wieder mehr Flüge
Die Swiss ist, wie alle Airlines, stark von der Corona-Krise getroffen, fast der gesamte Flugverkehr wurde eingestellt. Statt 91 Swiss-Flieger sind nur 6 Maschinen im regulären Flugbetrieb. Ab Juni soll das Angebot wieder ausgebaut werden.
Das Unternehmen muss einen harten Sparkurs fahren, es drohen Entlassungen. Bisher will die Swiss aber ohne Entlassungen durch die Krise kommen, bei vielen anderen Fluggesellschaften weltweit haben bereits Zehntausende Menschen ihren Job verloren.
1,3 Milliarden für Swiss und Edelweiss
Kürzlich erhielt die Swiss staatliche Unterstützung in Form von verbürgten Bankkrediten. Dabei geht es um 1,3 Milliarden Franken für Swiss und Edelweiss, beides Lufthansa-Tochtergesellschaften. So können die beiden Gesellschaften Kredite von bis zu 1,5 Milliarden Franken bei den Banken bekommen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Dieser Artikel wurde in der «Handelszeitung» veröffentlicht. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.handelszeitung.ch.
Dieser Artikel wurde in der «Handelszeitung» veröffentlicht. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.handelszeitung.ch.