Konsumentenschutz warnt vor Ping-Calls
Neue Rückruf-Abzocke aus Marokko und Tunesien

Drei BLICK-Leser wurden in den letzten Tagen von einer tunesischen oder marokkanischen Nummer aus angerufen. Recherchen zeigen: Es handelt sich um eine neue Rückruf-Abzocke.
Publiziert: 05.10.2017 um 21:15 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:03 Uhr
BLICK-Leser Lorenz K. wurde gleich zwei Mal aus Tunesien angerufen.
Foto: ZVG/Lorenz Keller

BLICK-Leser Lorenz K.* erhielt Anfang Woche zwei Anrufe in Abwesenheit. Sein iPhone liess ihn wissen, dass der Anruf von einer Nummer mit tunesischer Vorwahl kam – Verwandte und Freunde hat er dort jedoch keine. Sein Telefon klingelte nur kurz, zurückgerufen hat er nicht. Eine richtige Entscheidung.

Recherchen zeigen nämlich: Der BLICK-Leser wurde von Betrügern angerufen. Sie sind Teil einer fiesen Bande. Die Abzocker mit Rufnummern aus Marokko, Tunesien oder Burundi lassen es beim Empfänger kurz klingeln – in der Hoffnung, dass man zurückruft. 

Bund kennt ähnliche Fälle

Wer die Nummer zurückruft, landet auf einer besonders teuren Nummer in Marokko, die teils mehrere Franken pro Minute kostet. Ping-Calls heisst die Masche, sie wurde in den vergangenen Monaten vor allem in Deutschland beobachtet. BLICK weiss aber von mindestens drei Betroffenen, die in der Schweiz solche Anrufe erhalten haben.

Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kennt man solche Fälle: In der Vergangenheit habe es «ähnliche Geschäftspraktiken» gegeben. «Da es sich um Rufnummern aus Marokko handelt, ist es für das Seco kaum möglich, zu intervenieren», sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch auf Anfrage.

Bei der Swisscom sind derzeit keine Fälle bekannt, bei denen ein Rückruf zu hohen Kosten geführt hat. «Würden uns Kunden solche von Ihnen beschriebene Fällen melden, schauen wir sie immer im Detail an», sagt Sprecherin Sabrina Hubacher auf Anfrage.

Telefonrechnung überprüfen

Klarere Worte wählt die Stiftung für Konsumentenschutz: Für sie ist das ein Fall von unlauterem Wettbewerb. Konsumenten wird empfohlen, unbekannte Nummern nachzuschlagen und Telefonrechnungen immer auf ungerechtfertigte Kosten zu prüfen.

Wer trotzdem in die Falle tappt, könne dies beim Telekomanbieter beanstanden und die Nummer sperren lassen. Im Streitfall empfiehlt der Konsumentenschutz den Gang zur Schlichtungsstelle der Ombudscom. (pma)

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