Knall bei der Graubündner Kantonalbank
Stolperte Top-Banker über eine Batteriefabrik in Serbien?

Nach fünf Jahren ist Bankrat Thomas Huber per sofort von seinem Amt zurückgetreten. Die Umstände sind nebulös. Es geht um Millionenkredite und Verbindungen nach Osteuropa.
Publiziert: 20.05.2020 um 12:56 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2023 um 22:52 Uhr
Der Hauptsitz der Graubündner Kantonalbank in Chur.
Foto: PD
Patrik Berger

Bei der Graubündner Kantonalbank tritt Bankrat Thomas Huber per sofort zurück. Er habe sich angesichts verschiedener Meldungen im Zusammenhang mit einem Drittmandat zu dem Schritt entschieden, teilte die Standeskanzlei Graubünden mit.

Die Graubündner Regierung habe den Rücktritt am Dienstag akzeptiert, hiess es. Regierung und Bankrat erachteten den Entscheid als «Ausdruck seiner Professionalität und Integrität». Indem er sein Mandat zu Verfügung stelle, schütze er die Reputation des Finanzhauses.

Hohe Kredite erhalten

Huber war in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit der in Turbulenzen geratenen Zürcher Anlagefirma Ruvercap in den Fokus der Medien geraten.

Der nun zurückgetretene GKB-Bankrat hatte gemäss den Berichten auch Einsitz im Verwaltungsrat des Unternehmens Batagon, das von der auf «Private Debt» spezialisierten Ruvercap offenbar hohe Kredite erhalten hatte.

Damit erwarb Batagon laut dem Finanzportal «Inside Paradeplatz» in Serbien eine Batteriefabrik. Die Kaufsumme betrug «nur» ein paar Millionen. Was mit dem restlichen Kredit passierte, ist umstritten.

Vom Occasionshändler zum Finanzberater

Hinter Batagon steht ein Balkan-Unternehmer. Er wurde vom Bundesgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt und darf nicht mehr in die Schweiz einreisen. Er hatte sich vom Occasionhändler zum Finanz-Unternehmer hochgearbeitet.

Gleichzeitig hatte die GKB hohe Beträge in Ruvercap investiert – gemäss dem Online-Medium «Finews» soll es sich um rund 70 Millionen Franken handeln.

Huber war während fünf Jahren Mitglied es GKB-Bankrats und war dabei auch Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses. Gemäss Gesetz ist die Regierung für die Wahl des siebenköpfigen Bankrates der Kantonalbank zuständig. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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