Anders als beim Hauskauf sind beim Erwerb von Stockwerkeigentum zusätzliche Punkte zu berücksichtigen. Kauft man eine Wohnung, wird man automatisch Teil der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Das bedeutet: Entscheidungen, die das Haus betreffen, werden von der Gemeinschaft getroffen.
Als Käufer einer bestehenden Wohnung erwirbt man einen Miteigentümeranteil am Grund und Boden und der Liegenschaft. Vor Kaufabschluss sollte ein Experte die Bausubstanz prüfen, dann kommt es später nicht zu unliebsamen Überraschungen. Wichtig zu ermitteln, ist auch die Wertquote der Wohnung. Sie beschreibt den Anteil der Wohneinheit am gesamten Wert der Liegenschaft. Sie fällt dann ins Gewicht, wenn es um die Verteilung der anfallenden Kosten innerhalb der Hausgemeinschaft geht.
Mehrkosten und nervige Nachbarn
In seiner Wohnung darf der Eigentümer nach Belieben schalten und walten. Will er jedoch Renovationsarbeiten an Fassade, Balkon oder Fensterrahmen vornehmen, geht das nicht ohne die Zustimmung der Hausgemeinschaft. Und das birgt Konfliktpotenzial. Ebenso, wenn es um Instandhaltungsarbeiten geht, die Kosten verursachen.
In der Regel fallen nach 20 bis 30 Jahren grössere Renovationsarbeiten am Haus an. Damit einen die Kosten nicht unvorbereitet treffen, bietet es sich in der Hausgemeinschaft an, einen Erneuerungsfonds einzurichten.
Ein wesentlicher Faktor, der nicht zu vernachlässigen ist, sind die Nachbarn. Mit denen sollte man sich möglichst gut verstehen. Sonst geht einem am Stockwerkeigentum schnell die Freude verloren.