Gutschein-Gau bei Digitec/Galaxus. Für den Rabatt-Code BÜRO20 sollte es eigentlich nur 20 Prozent auf Büromöbel geben. Doch er funktionierte beim grössten Online-Warenhaus der Schweiz für das ganze Sortiment. Das sprach sich schnell in der Internet-Community herum.
Beispiele: Die Videospiel-Konsole Nintendo Switch gibts für 223.20 statt für 279 Franken, schreibt ein User auf dem Schweizer Schnäppchen-Portal Preispirat.ch. Ein anderer bestellte ein MacBook Pro für 2900 Franken, zahlte rund 2300 Franken und holte das Gerät in einem Digitec-Shop ab. Das Smartphone OnePlus 6 (128 GB) geht für 559 statt 639 Franken an den Kunden.
Wie lange blieb der Fehler unbemerkt?
Die Gutscheinaktion der Migros-Onlinetochter lief vom 19. bis 26. August. Trotz offensichtlich vielen Bestellungen – allein bei Preispirat.ch gab es 111 Kommentare zum Gutschein-Gau – blieb der Code-Fehler zunächst unbemerkt. Schlaumeier unter den Usern prahlten und wetteiferten mit dem Erhalt der vermeintlichen Galaxus-Schnäppchen.
Andere dagegen schimpfen. Nachträglich hat Galaxus bei ihnen die 20 Prozent eingefordert. Beim Grossteil der User gewährte das Online-Warenhaus aber den Rabatt. Die Rede ist von Beträgen zwischen 30 und 100 Franken, in gewissen Fällen sogar noch mehr.
Galaxus bittet um Verständnis
«Wir verstehen Ihre Situation, Sie können das Gerät entweder an uns zurücksenden, kostenfrei, oder ich biete Ihnen aus Kulanz an, den offenen Betrag um 50 Franken zu senken», so der Galaxus-Kundendienst in einem Schreiben, das BLICK vorliegt. «Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass wir den Rabatt nicht in voller Höhe stehen lassen können.»
Laut dem Unternehmen machte ein «technischer Fehler» möglich, dass Kunden den Büro-Rabatt-Code für das ganze Sortiment nutzen konnten. Man bitte in aller Form um Entschuldigung.
Jetzt hagelt es auch noch Mahnungen
Bei einigen Usern kam es trotz hoher Einkaufsbeträge jedoch zu keiner Rückforderung. Diese Ungleichbehandlung sorgt bei den Galaxus-Kunden für Ärger. Dieser wird angeheizt, indem das Unternehmen nun dazu übergegangen ist, Mahnungen zu verschicken, wenn man die Beträge bis jetzt noch nicht nachbezahlt hat.
«Ich bin total enttäuscht, wie Galaxus mit seinen Kunden umgeht», sagt eine Betroffene zu BLICK. Der Fehler liege beim Unternehmen. Das Hin- und Hergemaile in den letzten Tagen mit dem Online-Warenhaus nerve und koste Zeit. Und sie sagt auch: «Ich wollte mir demnächst einen Laptop bei Digitec kaufen, aber das mache ich jetzt besser bei einem anderen Unternehmen.»
Galaxus sorgte in den AGBs vor
Offenbar hat der Gutschein-Gau Galaxus ziemlich Marge gekostet. Warum sonst pocht das Unternehmen vehement auf die Rückzahlung des Rabatts, fragen sich Kunden?
Galaxus-Sprecher Tobias Billeter: «Aus Kulanz haben wir den meisten Kunden den Rabatt gewährt, obwohl ein offensichtlicher Irrtum unsererseits vorlag. Bei Grossbestellungen dagegen haben wir von unserem Recht Gebrauch gemacht und uns auf eine fehlerhafte Preisangabe berufen.» Gemäss den AGB könne das Unternehmen bei einer fehlerhaften Preisangabe den Vertrag nachträglich auflösen.
Wegen eines technischen Fehlers konnten Galaxus-Kunden einen Möbel-Rabatt auch für Käufe von Handys, Laptops und anderen Artikeln des Online-Warenhauses einsetzen. Jetzt fordert Galaxus die entgangenen 20 Prozent Rabatt zurück. Zu Recht? BLICK fragte bei Martin Steiger, Jurist und Experte für digitales Recht, nach. Er ist der Meinung: «Kundinnen und Kunden von Galaxus haben keinen Anspruch auf ein Schnäppchen durch einen fehlerhaften Gutschein.» Solche Fehler passierten unglücklicherweise, auch bei einer grossen Anbieterin wie Galaxus. «Leider scheint es Kunden zu geben, die einen solchen Fehler ausnützen, anstatt ihn zu melden». Steiger rät in dieser Sache: «Betroffene sollten nicht auf einem Schnäppchen beharren, das ihnen nicht zusteht.» Aber: «Umgekehrt scheint Galaxus zum Teil ungeschickt reagiert zu haben. In vergleichbaren Fällen bewährte sich eine angemessene Entschuldigung in Verbindung mit einem Kulanzangebot.»
Wegen eines technischen Fehlers konnten Galaxus-Kunden einen Möbel-Rabatt auch für Käufe von Handys, Laptops und anderen Artikeln des Online-Warenhauses einsetzen. Jetzt fordert Galaxus die entgangenen 20 Prozent Rabatt zurück. Zu Recht? BLICK fragte bei Martin Steiger, Jurist und Experte für digitales Recht, nach. Er ist der Meinung: «Kundinnen und Kunden von Galaxus haben keinen Anspruch auf ein Schnäppchen durch einen fehlerhaften Gutschein.» Solche Fehler passierten unglücklicherweise, auch bei einer grossen Anbieterin wie Galaxus. «Leider scheint es Kunden zu geben, die einen solchen Fehler ausnützen, anstatt ihn zu melden». Steiger rät in dieser Sache: «Betroffene sollten nicht auf einem Schnäppchen beharren, das ihnen nicht zusteht.» Aber: «Umgekehrt scheint Galaxus zum Teil ungeschickt reagiert zu haben. In vergleichbaren Fällen bewährte sich eine angemessene Entschuldigung in Verbindung mit einem Kulanzangebot.»