In den Frühlingsferien häufen sie sich wieder, die lästigen Verspätungen und Ausfälle von Flügen. Die betroffenen Passagiere haben aber einen Anspruch auf eine Entschädigung. Je nach Länge der Flugstrecke, der Dauer der Verspätung und dem Grund dafür haben sie bis zu 600 Euro zugute. Soweit die Theorie.
In der Praxis sieht es aber ganz anders aus, wie eine Studie von Airhelp zeigt, die BLICK exklusiv vorliegt. Das Unternehmen hat Tausende rechtmässige Forderungen von zehn der grössten in der Schweiz tätigen Airlines untersucht. Bei den untersuchten Fluggesellschaften hatten in den vergangenen drei Jahren 660'000 Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung.
EasyJet lehnt 96 Prozent der Fälle ab
Das heisst aber noch lange nicht, dass sie das Geld dann auch bekommen. Denn: «Die grössten Fluggesellschaften in der Schweiz lehnen mehr als jede zweite rechtmässige Entschädigungszahlung ab und ignorieren so geltendes Recht», sagt Philipp Strässle, Experte für Fluggastrechte von Airhelp, zu BLICK.
Am schlechtesten schneidet EasyJet ab. Die britische Fluggesellschaft lehnt es laut der Analyse in 96 Prozent aller Fälle ab, eine Ausgleichszahlung zu entrichten. «Das bedeutet, dass die betroffenen Passagiere in den meisten Fällen ohne rechtlichen Beistand keine Entschädigung erhalten», so Strässle.
Swiss-Tochter Edelweiss verwehrt laut Airhelp vier von fünf Betroffenen die rechtmässigen Entschädigungen. Die Swiss folgt laut der Studie mit 74 Prozent falsch abgelehnten Forderungen knapp dahinter.
«Gewinnorientiertes Unternehmen»
Bei der Swiss hält man wenig von der Auswertung von Airhelp. «Bei der Organisation handelt es sich um ein gewinnorientiertes Unternehmen, welches unserem Kenntnisstand nach mit der Bearbeitung von Entschädigungsforderungen ein kommerzielles Ziel verfolgt», sagt Swiss-Sprecher Stefan Vasic.
Und: «Wir sehen daher von weiteren Kommentaren zum besagten Ranking ab, zumal wir vor dem genannten Hintergrund von dessen Objektivität nicht überzeugt sind.» Er versichert aber, dass man alle Kundenbeschwerden ernst nehme und diese «im Rahmen der gültigen Rechtsprechung bearbeitet».
«EasyJet am besten direkt kontaktieren»
Das sagt EasyJet: «Wir zahlen immer eine Entschädigung, wenn diese fällig ist, jährlich sind das mehrstellige Millionenbeträge an Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen», so eine Sprecherin. Komme eine Schlichtungsbehörde zu einer anderen Auffassung, respektiere EasyJet den Entscheid und begleiche den zugesprochenen Betrag.
«Wir haben ein Online-Formular, das die Schadensabwicklung so einfach wie möglich gestaltet und empfehlen den Kunden, EasyJet direkt zu kontaktieren, damit sie nicht Teile ihrer Vergütung an Gebühren verlieren, die von Anwaltskanzleien oder externen Dienstleistern erhoben werden.»
Eurowings vorbildlich
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel von Eurowings. Die Lufthansa-Tochter lehnt nur 21 Prozent der Forderungen zu Unrecht ab. Auch die Austrian Airlines steht gut da: 75 Prozent der betroffenen Passagiere bekommen eine Entschädigung zugesprochen.