Am Montag forderten die Verbände Bar & Club Kommission Zürich und Gastro Zürich-City ihre Mitglieder auf, ab April keine Miete mehr zu zahlen. Wegen des verordneten Corona-Lockdown liege ein Mangel im mietrechtlichen Sinn vor, argumentieren die Verbände. Und fordern eine Herabsetzung des Nettomietzinses.
Nur wenige Vermieter seien bereit, den Mietzins für Gastronomieunternehmen zu senken. Wenn also keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, soll kein Geld mehr fliessen. In solchen Fällen unterstützt auch der gesamtschweizerische Verband Gastrosuisse das Zürcher Begehren.
Auch vom Verband der Geschäftsmieter erhalten die Zürcher Gastrobetriebe Rückendeckung. Vizepräsident Armin Zucker zu BLICK: «Wir sind nach rechtlicher Analyse der Auffassung, dass keine Miete bei Zwangsschliessung geschuldet ist.»
«Mal nicht zahlen und abwarten»
Erste Betriebe machen jetzt Ernst. Der Zürcher Restaurantbetreiber Thomas von Matt (35) sieht in der Corona-Krise keine Möglichkeit, die Fixkosten zu decken. «Die Miete ist ein grosser Teil davon», sagt er zu BLICK. «Wenn Vermieter also nicht zu Kompromissen bereit sind, sollen die Mieter auch nicht zahlen.» An einem Standort ist das bei von Matt nun der Fall.
Für den Gastronomen ist aber klar: Langfristig muss die Politik eingreifen: «Weder die Mieter noch die Vermieter sollen die vollen Kosten tragen müssen.» Deshalb haben er und rund hundert weitere Betriebsleiter eine Petition gestartet. Diese Woche soll sie unter anderem an Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) verschickt werden.
Beim Zürcher Gastronomen Michel Péclard (51) hat die Knallhart-Strategie schon gewirkt. Der Betreiber von 14 Restaurants ist mit seiner Forderung bei den Vermietern auf Verständnis gestossen. Anderen Gastronomen rät Péclard: «Mal nicht zahlen und abwarten.»
Hauseigentümer finden Mietaussetzung ungerechtfertigt
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) sieht es anders: Die Betriebsschliessung wegen Corona stelle keinen Mangel an der Mietsache dar. Die Forderung sei demnach nicht gerechtfertigt.
Was sollen die Vermieter nun tun, wenn keine Miete gezahlt wird? Der Vermieter muss den Mieter schriftlich abmahnen, ihm eine Zahlungsfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist eine Kündigung androhen.
Die Frist wurde mit der Corona-Verordnung von 30 auf 90 Tage verlängert. «Der Vermieter kann die Miete entweder auf dem Betreibungsweg geltend machen und im privatrechtlichen Verfahren einklagen», sagt HEV-Juristin Stéphanie Bartholdi zu BLICK. Allerdings liegt das Betreibungswesen auf Anordnung des Bundesrats bis am 4. April still.