Flugbegleiter beleidigte Businessclass-Passagier
Swiss verliert vor Belgrader Gericht

Ein Fall von Beleidigung zwischen einem Fluggast aus Serbien und der Swiss war eskaliert. Ein Belgrader Gericht musste sich mit der Diskriminierungsklage befassen. Für die Fluggesellschaft endet das Ganze mit einem Imageschaden.
Publiziert: 22.07.2018 um 17:35 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:29 Uhr
Vor sieben Jahren war ein serbischer Fluggast mit der Swiss geflogen. Während der Reise kam es zu einer Beleidigung. Nun hatte die Geschichte ein gerichtliches Nachspiel.
Foto: Keystone

Die Swiss stand in Belgrad vor Gericht und verlor. Sieger im Streit ist dagegen Marko Lens. Der serbische Schönheitschirurg mit Wohnsitz in London hatte die Fluggesellschaft wegen Diskriminierung verklagt und jetzt Recht bekommen. Darüber berichtet die «Sonntagszeitung.»

Seit dem Vorfall auf Lens' Businessclass-Flug sind schon sieben Jahre vergangen. Damals kam es zu einem Streit zwischen Lens und einem Flugbegleiter. Der Swiss-Angestellte habe ihn als «serbisches Schwein» bezeichnet, nachdem er sich über den Service beschwert hat, so Lens.

5000 Franken und ein Imageschaden

Zwei Jahre später ging der Streit in die nächste Runde. Jetzt sei es die Verantwortliche der Fluggesellschaft in Belgrad gewesen, die Lens mit Blick auf den früheren Vorfall beleidigt habe. Laut Lens sagte sie: «Sie sehen nicht aus wie ein Schwein, aber Sie sind definitiv ein Serbe.» Was folgte, waren weitere Beleidigungen, ein Flugverbot und schliesslich die Klage. 

Nun gab das Belgrader Gericht dem Kläger recht. Umgerechnet rund 5000 Franken muss die Swiss Lens zahlen. Zusätzlich muss das ganze Urteil in der führenden serbischen Zeitung abgedruckt werden, verfügte das Gericht. Auch andere Zeitungen räumen der Geschichte viel Platz ein. Ein Imageschaden für die Swiss ist damit sicher.

Trotzdem ist Lens nicht ganz zufrieden. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich nie, zeigt er sich enttäuscht. Er selbst habe keine Fehler gemacht.

Weitere Schritte?

Möglicherweise ist der Fall noch nicht ausgestanden. Laut «Sonntagszeitung» respektiere die Swiss den Entscheid, auch wenn sie sich damit nicht in ihrer Rechtsauffassung bestätigt sehe. «Wir werden das Urteil nun im Detail prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden», so eine Sprecherin.

Und die Fluggesellschaft ergänzt: «Sie können sich aber sicher sein, dass Swiss sich nur in schwerwiegenden Fällen vorbehält, zu veranlassen, dass eine Person für eine gewisse Zeit nicht mehr die Möglichkeit hat, Flüge mit uns zu buchen.» (jfr)

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