Fernbusriese auf Konfrontationskurs
Flixbus geht gegen den Bund vor

Der deutsche Fernbusriese Flixbus ist sich keiner Schuld bewusst. Und will darum eine Busse des Bundesamts für Verkehr nicht akzeptieren.
Publiziert: 17.04.2017 um 23:44 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:14 Uhr
Carparkplatz Sihlquai in Zürich: Von hier aus steuert Flixbus Metropolen im Ausland an.
Foto: WALTER BIERI
Ulrich Rotzinger

Flixbus fährt auf Konfrontationskurs: Der deutsche Fernbusriese geht gegen einen Strafentscheid des Bundesamts für Verkehr (BAV) vor. «Unsere Kanzlei hat die Einsprache vorbereitet. Das BAV erhält diese spätestens bis zum 18. April», sagt Flixbus-Sprecher Martin Mangiapia zu BLICK. 

Foto: imago/Reiner Zensen

Mitte März brummte der Bund dem deutschen Fernbusanbieter eine Busse von 3000 Franken auf. Doch nicht die Höhe der Busse – es hätten sogar maximal 100'000 Franken sein können – verärgerte Flixbus-Chef André Schwämmlein, sondern die Begründung des BAV.

Das Bundesamt wirft seinem Unternehmen vor, gegen das Kabotageverbot verstossen zu haben. Dieses ist im Landesverkehrsabkommen mit der EU verankert. Es schützt Transportunternehmen in der Schweiz, die mit höheren Kosten operieren, wie die SBB, gegen ausländische Billigkonkurrenz.

Verletzt Flixbus Schweizer Gesetze?

Mit seinen Verbindungen von Zürich und Basel ins benachbarte Ausland reizt der deutsche Fernbusriese das Kabotageverbot aus. 

Angestossen hat das Verfahren gegen Flixbus ein Vorfall im Raum Basel. Seit April 2016 fährt der Fernbus mehrmals pro Tag von Zürich Sihlquai nach Basel, über die Grenze zum Euroairport und dann weiter bis nach Frankfurt am Main – für weniger als 20 Franken pro Fahrgast. Die SBB berechnen dafür 129 Franken ohne und 88 Franken mit Halbtax.

Das Aussteigen beim Zwischenhalt Basel SBB ist nicht erlaubt, nur das Boarding der Kunden ist hierzulande gestattet. Medien berichteten aber mehrmals von in Zürich eingestiegenen Passagieren, die am Bahnhof in Basel den grünen Fernbus verliessen. Dabei hätte der Flixbus-Chauffeur nur zugeschaut.

Flixbus verweist auf einen Einzelfall im August 2016, der offenbar vom Zoll im Raum Basel festgestellt und dem BAV gemeldet wurde.

Laut dem Bundesamt war das die erste festgestellte Missachtung des Kabotageverbots. Obwohl das «Frühaussteigen» auch auf der Strecke von Zürich nach Lyon (F) funktioniert, wie BLICK Ende Oktober 2016 erfolgreich testete. 

Schwachpunkt im Kabotagegesetz

Es ist unwahrscheinlich, dass das BAV den Strafentscheid wegen der Einsprache von Flixbus zurückzieht. Voraussichtlich wird das zuständige Strafgericht Basel-Stadt den Präzedenzfall klären müssen.

«Sollten wir rechtlich verpflichtet werden, eine Busse zu zahlen, werden wir das selbstverständlich tun», sagte Flixbus-Sprecher Martin Mangiapia bei Bekanntwerden der Busse. Sein Unternehmen sei allerdings nach wie zuvor der Meinung, nicht gegen das Kabotageverbot zu verstossen.

Die Chauffeure seien diesbezüglich sensibilisiert. Es gebe Aushänge in den Bussen, Durchsagen und Hinweise auf Ticket und Buchungsbestätigung. 

«Die Busfahrer können jedoch Passagiere nicht daran hindern, früher als auf dem Ticket vermerkt auszusteigen», hält Flixbus fest. Das wäre Nötigung und ein klarer Verstoss gegen Schweizer Gesetz. Genau darin dürfte die entscheidende Schwachstelle des Kabotageverbots liegen. 

Diese Situation kann wohl nur ein Richterspruch klären. 

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