EU - Passagierrechte
EuGH: Recht auf Entschädigung bei Anschlussflügen ausserhalb der EU

Luxemburg – Fluggäste haben auch bei Verspätungen von Anschlussflügen ausserhalb der EU Anspruch auf Entschädigungen. Dies entschied der EU-Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
Publiziert: 31.05.2018 um 10:48 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 20:14 Uhr
Wer von einem EU-Flughafen abfliegt und seinen Anschlussflug in einem Land ausserhalb der EU verpasst, hat das Recht auf eine Entschädigung. Dies aber nur, wenn die beiden Flüge Teil einer einzigen Buchung waren, hat der EU-Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden.
Foto: KEYSTONE/EPA/FELIPE TRUEBA

Zwischenlandungen in Staaten ausserhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugort sich innerhalb der EU befand, urteilten die Luxemburger Richter. Flugreisende können damit künftig auf mehr Entschädigungszahlungen hoffen.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Deutschland. Die Klägerin hatte einen Flug mit einer marokkanischen Airline von Berlin nach Casablanca und von dort weiter nach Agadir gebucht.

In Casablanca durfte sie ihren Anschlussflug aber nicht antreten, weil ihr Platz schon vergeben worden war. Sie erreichte Agadir mit einer Verspätung von vier Stunden. Nach EU-Recht hätte sie daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Die marokkanische Airline argumentierte, dass es sich um einen innermarokkanischen Flug handelte und deshalb die Ansprüche nicht gälten.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.