Im neuen Jahr treten für Autofahrer verschiedene Änderungen in Kraft, wie das Bundesamt für Strassen Astra mitteilt. Der Bundesrat hat folgende Neuerungen des Strassenverkehrsrechts beschlossen:
Ab dem 1. Januar 2019 müssen Autofahrer erst mit 75 Jahren zur verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung, bei der ein Arzt abklärt, ob sie noch voll fahrtauglich sind. Bisher mussten sie das schon mit 70 Jahren machen.
Kein Zeugnis vom Augenarzt mehr
Die Pflicht zur Einreichung eines augenärztlichen Zeugnisses bei Fahrern mit Sehschärfewerten im Grenzbereich wird abgeschafft. Auch die Empfehlung, Fehlsichtigkeit soweit möglich zu korrigieren, wird gestrichen.
Erleichterungen gibt es auch bei Fahrern von Lastwagen mit Anhängern. Konkret: Die Beschränkung in den Führerausweiskategorien BE, C1E und D1E auf Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wird auf den 1. Februar aufgehoben.
Transport von gefährlichen Gütern
Verschiedene Änderungen gibt es zudem für Fahrer, die gefährliche Güter auf der Strasse befördern. Dabei geht es vor allem um die Vorschriften für die Beförderung von Maschinen und Geräten, die gefährliche Güter enthalten, sowie den Transport von Lithiumbatterien.
Wer ab dem 1. Februar 2019 die Fahrprüfung mit einem Auto mit Automat macht, der darf danach neu auch geschaltete Fahrzeuge fahren. Auf den Automateneintrag wird verzichtet. Ebenfalls können «alte» Automatenfahrer ihren Ausweis umschreiben lassen. (pbe)