Im letzten Jahr hat sich die Aufsichtsbehörde PostCom erneut die Entwicklung des Poststellennetzes beschäftigt. Die Post eröffnete 24 Standortgemeinden und sechs mitbetroffenen Gemeinden einen Entscheid über die Postversorgung. Gegenüber 2016 seien das zwar weniger Entscheide, hält die Aufsichtsbehörde fest. Dennoch sei die Zahl immer noch doppelt so hoch wie in den Jahren davor.
Durchschnittlich werden pro Jahr rund 100 Poststellen umgewandelt. Bis 2020 sollen gemäss der Post noch 800 bis 900 traditionelle Poststellen betrieben werden. Der Post sei zugute zu halten, dass sie heute transparenter vorgehe als in der Vergangenheit, schreibt Hollenstein im Jahresbericht. Laut PostCom ist ein Grossteil der geplanten Veränderungen im Einvernehmen mit den Gemeinden geschehen.
1189 Poststellen und 968 Agenturen
Im europäischen Quervergleich verfüge die Schweizerische Post immer noch über ein dichtes Poststellennetz. Die PostCom anerkennt, dass die Post damit einen finanziellen Aufwand leistet, der das betriebswirtschaftlich Notwendige bei einem Wegfall der Verpflichtung für eine Grundversorgung übersteigt. Die Nettokosten für die Grundversorgung beliefen sich 2017 auf 325 Millionen Franken.
Ende 2017 bestand noch ein Netz von 1189 eigenbetriebenen Poststellen und 968 Agenturen, das heisst insgesamt 2157 bediente Zugangspunkte. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl um 15 ab. Zusätzlich erbrachte die Post letztes Jahr in 1326 Gebieten mit Hausservice die postalische Grundversorgung.
Trotz des sehr hohen nationalen Erreichbarkeitswertes (94,5 Prozent) können aber rund 470'000 Einwohnerinnen und Einwohner nicht innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr zu einem bedienten Zugangspunkt gelangen.
«Hohe Zustelldichte»
Von der Hauszustellung ausgenommen sind zwar nur 0,07 Prozent aller ganzjährig bewohnten Häuser, gleich viele wie 2016. Die Zustelldichte sei damit immer noch sehr hoch.
Der Anstieg der Ausnahmen beziehungsweise der Ersatzlösungen betrage jedoch 12,7 Prozent. Die PostCom stellt fest, dass die Post ihre Praxis, namentlich bei Eigentümer- oder Mieterwechsel bei Häusern ausserhalb ihrer Zustellpflicht die Hauszustellung einzustellen oder einzuschränken, konsequent fortführt. Sie will daher die Verordnung so anpassen, dass sie alternative Ersatzlösungen anordnen kann. (zas/sda)