Auch die E-Vignette soll 40 Franken kosten, wie der Bundesrat im Bericht zum Vorentwurf schreibt, den er am Mittwoch verabschiedet hat. Eine Preiserhöhung auf 100 Franken war 2013 an der Urne gescheitert.
Hingegen sollen die Halter von Motorrädern und Anhängern unter Umständen weniger zahlen müssen: Der Bundesrat soll für sie eine Vignette zum halben Preis beschliessen können. Für Motorräder und Anhänger waren immer wieder Ausnahmen gefordert worden.
Nach Ansicht des Bundesrats kann dieses Anliegen mit einer Klebeetikette nicht erfüllt werden. Zudem ist deren zeitgerechter Vertrieb aufwendig und teuer. Die Vertriebsstellen erhalten dafür jährlich rund 35 Millionen Franken.
Auch kann nicht verhindert werden, dass auf den im Ausland verkauften Vignetten ein Zuschlag erhoben wird. Ein weiterer Nachteil der Klebevignette ist, dass Fahrzeughalter mit Wechselschildern für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette kaufen müssen. Und schliesslich empfinde ein Teil der Nutzer das Kleben und Entfernen der Vignetten als umständlich und nicht mehr zeitgemäss, hält der Bundesrat im Bericht fest.
Diese Nachteile will er beseitigen, indem die Klebeetikette durch eine elektronisch registrierte Berechtigung zur Benützung der Nationalstrassen ersetzt wird. Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind technologieneutral formuliert. Die Vignette könnte also zum Beispiel über Internet oder eine App erworben werden, worauf die Berechtigung in einer Datenbank gespeichert wird.
Die Kontrolle soll ebenfalls elektronisch ablaufen, zum Beispiel durch einen Videoabgleich des Nummernschilds. Denkbar ist für den Bundesrat auch eine direkte Kommunikation zwischen Fahrzeug und Datenbank. Stellt das System fest, dass ein Halter nicht bezahlt hat, erhält er eine Busse zugestellt.
Die Betriebskosten des neuen Systems dürften mit 35 Millionen Franken pro Jahr 13 Millionen Franken tiefer liegen als heute. Weil Missbrauch schwieriger wird, hofft der Bundesrat zudem, rund 26 Millionen Franken mehr pro Jahr einzunehmen.
Dem gegenüber stehen Einnahmeausfälle durch die Verwendung von Wechselkontrollschildern, sofern die Berechtigung an das Kontrollschild geknüpft ist. Zusammen mit einer allfälligen Ermässigung für Anhänger und Motorräder rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von 28 Millionen Franken.
Nicht im Vorentwurf enthalten sind Kurzzeitvignetten. Der Bundesrat hatte errechnet, dass eine Abgabe von 20 Franken zu Einnahmeausfällen von 90 Millionen Franken führen würde. Um diese zu kompensieren, müsste der Preis für ein Jahr auf 56 Franken angehoben werden.
Die Investitionskosten schätzt der Bundesrat auf 50 Millionen bis 75 Millionen Franken. Hinzu kommen je nach Umsetzung die Kosten für eine Schnittstelle zum automatisierten Fahrzeug- und Fahrzeughalterregister.
Die E-Vignette hat schon im Vorfeld Bedenken bezüglich des Datenschutzes ausgelöst - dies umso mehr, als die Kontrollanlagen auch von Dritten betrieben werden könnten.
Der Bundesrat weist im Bericht darauf hin, dass bei der Registrierung Daten erhoben werden, die von den Kantonen ohnehin schon erfasst wurden. Die Kontrolle mit Kameras lässt Rückschlüsse auf den Halter, nicht aber den Fahrer zu. Die Weitergabe von Daten ist nicht vorgesehen, zumal diese nicht gespeichert werden, sofern kein Verstoss vorliegt.
Der Vorentwurf enthält aber detaillierte Bestimmungen zu Erhebung und Bearbeitung von Daten. So haben beispielsweise nur Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, die Abgabeerhebungsstelle und für die Durchführung beigezogene Organisationen Zugriff auf das System. Nicht mehr verwendete Daten müssen sofort vernichtet werden.
Wer ohne Vignette auf einer Autobahn unterwegs ist, soll 200 Franken Busse zahlen. Das entspricht der heutige vorgesehenen Sanktion. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Oktober.