Jetzt gibts Bussen für Einkaufstouristen
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Weil sie Zöllner behindern:Jetzt gibts Bussen für Einkaufstouristen

Deutscher Zoll warnt Schweizer
Einkaufstouristen aus der Schweiz bekommen noch keine Ausfuhrscheine!

Ab Mitternacht öffnen die Grenzen nach Deutschland wieder. Die Lockerung kommt auch Einkaufstouristen gelegen. Doch die werden nun enttäuscht.
Publiziert: 15.05.2020 um 13:39 Uhr
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Aktualisiert: 15.05.2020 um 14:36 Uhr
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Noch stempelt der deutsche Zoll keine Ausfuhrscheine ab.
Foto: Thomas Lüthi

Die Grenzübergänge nach Deutschland gehen wieder auf. Bereits ab Mitternacht soll es soweit sein. Unverheiratete binationale Paare, Familienmitglieder und Schrebergartenbesitzer können aufatmen.

Einkaufstouristen allerdings müssen sich in Nachsicht üben. Denn wer ennet der Grenze bei Drogerie Müller, DM oder im Konstanzer Lago postet, bekommt «weiterhin keine Bestätigungen für Ausfuhren» bei den deutschen Grenzzollämtern. Das teilen die beiden Hauptzollämter Lörrach und Singen in einem gemeinsamen Statement mit.

Stempelschalter bleiben zu

Darin heisst es weiter: «Die Serviceschalter zur Bestätigung von Ausfuhrkassenzetteln an den Grenzübergängen zur Schweiz, trotz der ab Samstag, 16.05.2020, angekündigten weiteren Lockerungen der vorübergehend wieder eingeführten Einreisekontrollen, sind noch nicht besetzt».

Derzeit und die nächsten Wochen noch werden für Einkäufe in Deutschland grundsätzlich keine Ausfuhrkassenzettel, mit welchen die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden könnte, durch den deutschen Zoll abgestempelt.

Die Hauptzollämter kündigen jedoch an: «Aktuell wird geprüft, wann der Dienstbetrieb in diesem Bereich wieder aufgenommen werden kann.»

Einkaufstouristen drohen weiterhin Bussen

Ohnehin ist der Einkaufstourismus von der Schweizer Seite her weiterhin verboten. Noch gilt die Mitteilung des Bundes von Mitte April. Hier heisst es: «Bei der Wiedereinreise in die Schweiz wird eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschliesslich zu diesem Zweck erfolgt ist», heisst es.

Mit dieser Busse werde nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die erfolgte Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde. (uro)

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