Das Beratungsunternehmen Deloitte hat in einer am Donnerstag publizierten Befragung ermittelt, dass 83 Prozent der Konsumenten in der Schweiz das Smartphone oder den Laptop für ihre Einkäufe nutzen. Die Geräte würden dabei vor, während oder nach dem Ladenbesuch benützt.
Die Digitalisierung hat auch den Einsatz der Zahlungsmittel verändert. Im Jahr 2000 gingen rund drei Viertel des Umsatzes an stationären Verkaufspunkten auf Bargeld zurück. 2016 lag dieser Wert noch bei knapp der Hälfte. Der Trend zeigt weg vom Bargeld, hin zu Karten und neuen digitalen Zahlungsmitteln.
Neben 17 Prozent der Konsumenten, die bereits mit dem Smartphone bezahlen, gaben bei der Umfrage 14 Prozent der Befragten an, dies in nächster Zeit zu planen. Allerdings weniger als 1 Prozent bezahlen immer mit dem Smartphone.
Knapp drei Viertel der Smartphone-Zahler benutzen Apps von Drittanbietern wie Twint, Apple oder Samsung. Twint ist dabei etwas stärker verbreitet. Die Studienautoren bezeichnen es als ein eindeutiges Plus von Twint, dass dafür keine Kreditkarte, sondern nur ein Bankkonto notwendig ist. Apple Pay und Samsung Pay seien hingegen auch international anwendbar.
Immer mehr Läden haben inzwischen in ihre eigenen Apps eine Bezahlfunktion eingebaut und kombinieren diese mit Bonusprogrammen und Spezialangeboten. Laut der Studie verwenden fast die Hälfte der Konsumenten solche Bezahl-Apps von spezifischen Marken.
Der Mehrheit der Schweizer scheint das sogenannte Self-Checkout in Läden zu gefallen. Beim Kauf von Lebensmitteln nutzen 69 Prozent der Schweizer Kunden automatisierte Kassensysteme. Ein Fünftel tut dies bei jedem Einkauf, ein Viertel mindestens bei jedem zweiten und 22 Prozent ab und zu.
Die Studienautoren rechnen damit dass der Einfluss digitaler Technologien beim Zahlen im Detailhandel in den nächsten Jahren weiter zunehmen dürften. Besonders viel Potenzial habe das Einkaufen mit dem Smartphone (Mobile Payment). Welche Anbieter sich hier durchsetzen werden, hänge stark davon ab, wie benutzerfreundlich, sicher und breit anwendbar die jeweilige Bezahllösung sei.