Zügeln nur mit zwei Metern Abstand erlaubt
2:22

Das wird richtig mühsam
Zügeln nur mit zwei Metern Abstand erlaubt

Rund 50'000 Mieter können aufatmen: Der Bundesrat hat heute entschieden, dass Ende März gezügelt werden darf. Allerdings muss man dabei unbedingt die Weisungen des BAG beachten.
Publiziert: 27.03.2020 um 16:24 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2020 um 19:21 Uhr
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Bei Umzügen müssen die vorgegebenen zwei Meter Abstand eingehalten werden.
Foto: shutterstock
Dorothea Vollenweider

Wer Ende März Zügeltermin hat, darf seine Schachteln packen. Denn Zügeln ist trotz Lockdown möglich – das hat der Bundesrat heute bekannt gegeben. Umzüge seien zulässig, jedoch unter Einhaltung der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG. Das heisst: Die Kisten-Schlepper müssen 2 Meter Abstand halten.

Der Bundesrat will damit eine «Kaskade an Verzögerungen» verhindern, sagt Bundesrat Guy Parmelin (60) während der Pressekonferenz. Rund 50'000 Umzüge finden normalerweise Ende März statt.

Zahlungsfristen werden verlängert

Zudem sei sich der Bundesrat bewusst, wie schwierig die Lage für viele private und Geschäftsmieter sei. Deshalb wurden die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies für Zahlungsrückstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus und für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai fällig werden.

Als weitere Sofortmassnahme verlängert der Bundesrat die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze von zwei Wochen auf 30 Tage. Weiter ruft der Bundesrat Vermieter und Mieter dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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