Gesetzliche Grundlage nötig
Nationalratskommission will gesetzliche Grundlage für Tracing-App

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) drückt punkto Contact-Tracing-App auf die Bremse. Bevor eine Anwendung zum Einsatz kommen dürfe, brauche es eine gesetzliche Grundlage. Sie hat am Donnerstag eine entsprechende Motion eingereicht.
Publiziert: 23.04.2020 um 13:12 Uhr
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Aktualisiert: 23.04.2020 um 14:36 Uhr

Contact-Tracing-Apps sollen dazu beitragen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Eine Schweizer Lösung steht kurz vor der Lancierung, wie am Dienstag bekannt wurde.

Die App DP-3T laut den beiden ETH soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden. DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing. Diese Smartphone-App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben.

Anwendung freiwillig

Die SPK ist nicht gegen die Lancierung einer solchen App durch den Bund, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Sie will aber, dass der Einführung «ein transparentes politisches Verfahren» zugrunde liegen muss. Mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete sie eine Kommissionsmotion, mit der verlangt wird, dass die Anwendung dieser App freiwillig sein muss.

Der SPK wurde ausserdem der Beschluss von Ende März erläutert, gemäss dem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Zugriff auf die Swisscom-Plattform «Mobility Insights» erhält. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die entsprechenden Daten anonymisiert sind und aus diesen keine Schlüsse auf das Verhalten einzelner Personen gezogen werden können. Die Kommission bedauert aber die fehlende Transparenz bei der Beschlussfassung.

Verteilung der Flüchtlinge

Zu diskutieren gab in der SPK die Situation der Flüchtlinge in Griechenland. Sie möchte ein klares Signal für ein weiterhin engagiertes Verhalten der Schweiz senden. Mit 15 zu 9 Stimmen beschloss die Kommission eine Motion. Konkret soll sich der Bundesrat auf europäischer Ebene für eine Reform des Dublin-Abkommens einsetzen, sodass die Flüchtlinge gleichmässiger und gerechter verteilt werden.

Mit einem Schreiben an den Bundesrat möchte die SPK weiter sicherstellen, dass wegen der Corona-Krise arbeitslos gewordenen Ausländerinnen und Ausländern keine Nachteile entstehen, wenn sie zum Beispiel ein Einbürgerungsgesuch stellen.

Die SPK fordert die Bundeskanzlei zudem auf, mit einem klaren Fahrplan möglichst rasch Klarheit zu schaffen, wann die nächsten Volksabstimmungen stattfinden werden. Bürgerinnen und Bürger sowie die politischen Organisationen sollten wieder am politischen Prozess teilhaben können.

Insbesondere solle auch vermieden werden, dass sich die Geschäfte stauen und an einzelnen Abstimmungsterminen über allzu viele Vorlagen abgestimmt werden müsse. (SDA)

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