Bericht in den nächsten Wochen erwartet
Setzt der Bund die Grenzwerte hinauf?

In zahlreichen Kantonen steht derzeit ein 5G-Moratorium zur Debatte. Die Strahlen-Skeptiker wollen erst einen Bericht des Bundes abwarten, bevor der neue Mobilfunkstandard eingeführt wird.
Publiziert: 21.05.2019 um 23:40 Uhr
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Aktualisiert: 24.03.2020 um 15:34 Uhr
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In zahlreichen Kantonen sind Vorstösse hängig oder bereits überwiesen worden, die ein 5G-Moratorium fordern.
Foto: Keystone
Lea Hartmann, Sven Zaugg

Von der Westschweiz aus hat sich der Widerstand gegen 5G in den vergangenen Wochen wie ein Lauffeuer verbreitet. Nachdem die Parlamente in der Waadt und in Genf die Forderung nach einem 5G-Moratorium überwiesen und der Kanton Jura ein solches sogar schon beschlossen hat, sind inzwischen auch in zahlreichen Deutschschweizer Kantonen Vorstösse hängig.

Doch nicht alle Kantone sperren sich: Beim Mobilfunknetz 5G sieht die Berner Regierung keinen Anlass, sich beim Bundesrat gegen eine allfällige Lockerung der Grenzwerte einzusetzen, wie sie gestern mitteilte.

5G und die Gesundheit der Bevölkerung

Die konkrete Forderung der 5G-Gegner-Kantone ist überall dieselbe: Erst einmal soll ein Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) abgewartet werden. Erst wenn dieser vorliegt, soll man über den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes entscheiden.

Das so sehnlich erwartete Dokument geht auf die damalige Umweltministerin Doris Leuthard (56) zurück. In der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe sitzen Vertreter zahlreicher Bundesstellen sowie Ärzte und Experten für Mobilfunkstrahlung. Aber auch die Mobilfunkanbieter sind vertreten. «Wir haben die Aufgabe, Fakten zum Thema Mobilfunk und Strahlung zusammenzutragen und zu bündeln», erklärt Paul Steffen, Bafu-Vizedirektor und Leiter der Arbeitsgruppe. Aus dem gesammelten Wissen soll das Gremium dann Empfehlungen zuhanden von Leuthard-Nachfolgerin Simonetta Sommaruga (59) ableiten. Diese sollen diesen Sommer vorliegen.

Alles dreht sich um die Frage: Wie kann der Ausbau des Mobilfunknetzes vorangetrieben werden, ohne dabei die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel zu setzen? Im Kern geht es darum, ob die Strahlungs-Grenzwerte erhöht werden sollen. Die Mobilfunkbranche kämpft dafür, weil sie dann weniger neue Antennen aufstellen müsste. Und das 5G-Netz schneller und vor allem flächendeckend bauen könnte. Der Widerstand dagegen ist allerdings gross – auch vonseiten des Parlaments. Der Ständerat hat eine Grenzwert-Lockerung schon zweimal verhindert.

Gegen den Willen des Parlaments

Weniger Zurückhaltung zeigt der Bundesrat: Er passte die Verordnung über den Strahlenschutz (NISV) so an, dass pro Antenne eine höhere Sendeleistung erlaubt ist. «So hat man den Weg für die rasche und besonders kostengünstige Einführung der fünften Generation von Mobilfunknetzen (5G) gegen den Willen des Parlaments geebnet, und dies, ohne vorher unabhängige medizinische Studien über die gesundheitlichen Risiken durchgeführt zu haben», kritisiert der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

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