Der Sommer ist für viele Jugendliche und Studenten nicht nur Ferien-, sondern auch Arbeitszeit. Und die will gut vorbereitet sein. Allein im Mai wurde in der Schweiz im Durchschnitt über 3600-mal auf Google nach dem Begriff «Ferienjob» gesucht. Unter «Studentenjobs» gingen durchschnittlich rund 4400 Suchanfragen ein.
Der Sommer ist für temporäre Einsätze ideal, sagt Sabine Goldschmid (30), Office Managerin der Personalvermittlung Poolside AG. Gerade in der touristischen Schweiz fänden sehr viele Events statt, die sich für junge Jobber gut eignen. «Flyer verteilen an einem Open Air, an der Kasse Bändeli rausgeben oder Bier ausschenken an der Bar», zählt Goldschmid auf.
Grosses Angebot in Gastronomie und Detailhandel
Gesucht wird in vielen Branchen, zum Beispiel der Hotellerie, Gastronomie, im Detailhandel und auf dem Bau. Nur sind die temporären Arbeitgeber dieser Ferienjobs nicht ganz leicht ausfindig zu machen.
Weder Bund, Kantone noch Personalvermittler wissen konkret, wie viele Ferien- und Studentenjobs es in der Schweiz tatsächlich gibt. Unklar auch, wie viele Jobs benötigt werden. Vielerorts hört man jedoch, dass die Nachfrage grösser ist als das Angebot.
BLICK hat bei den grossen Schweizer Arbeitgebern nachgefragt. Bei der Post gibt es überhaupt keine, beim Detailhändler Coop nur «eine kleine Anzahl» temporärer Sommerjobs. Beim Discounter Aldi sind es immerhin 44 Aushilfsjobs. Die Migros kann auf Anfrage keine konkreten Zahlen nennen. «Interessenten sollen sich direkt bei einer Filiale in ihrer Umgebung erkundigen», heisst es.
Heraus sticht Manor mit seinen 60 Warenhäusern: Der Ferienjob-König unter den befragten Unternehmen schlechthin. Rund 500 Stellen gibt es im Sommer zu besetzen! «Studenten können bei uns in der Ferienzeit an der Kasse, beim Kundenservice oder im Verkauf arbeiten», sagt Manor-Sprecherin Emilie Mathys.
So findet man einen Job für den Sommer
Das Manor-Angebot ist ein Einzelfall. In der Regel braucht es bei der Ferienjobsuche viel Vitamin B: Fündig werden Jugendliche immer noch am besten über Mund-zu-Mund-Propaganda und das private Beziehungsnetz. Das hat eine Strassenumfrage von BLICK ergeben. «Im Betrieb des Vaters einer Kollegin konnte ich ein paar Wochen auf Stundenlohnbasis aushelfen», berichtet Lara (19). Auch Sarah (24) konnte dank ihrem Vater einen Sommer lang Berufserfahrung sammeln: «Ich habe vor ein paar Jahren bei ihm im Büro gearbeitet und für ihn verschiedenste Aufgaben erledigt.»
Wer erst jetzt zu suchen beginnt, ist noch nicht zu spät dran, beruhigt Sabine Goldschmid von Poolside. «Es hat noch reichlich Kapazitäten. Viele Unternehmen werden sich erst in den nächsten Wochen bei uns melden und ihre Job-Inserate aufgeben.»
Mindestalter: Jugendlichen ab dem 13. Geburtstag ist es erlaubt, leichte Arbeiten auszuführen. Dazu gehören kleine Erledigungen, Schnupperlehren, Ferienjobs. Ab dem 15. Geburtstag ist es gesetzlich zulässig, normal zu arbeiten. Unter 16-Jährige dürfen aber in Bars, Nachtlokalen, Hotels, Cafés und Restaurants nicht bedienen, es sei denn, sie absolvieren dort eine Berufslehre. In Kinos oder im Zirkus dürfen sie auch nicht arbeiten.
Arbeitszeit: Bei Arbeitnehmern unter 15 Jahren darf die Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich überschreiten. Der Einsatz muss zwischen 6 Uhr und 18 Uhr stattfinden. Zudem dürfen unter 15-Jährige höchstens die Hälfte ihrer Schulferien mit Jobben verbringen. Ab dem 15. Geburtstag dürfen Jugendliche bis 9 Stunden am Tag arbeiten – aber nur bis höchstens 20 Uhr. Nacht- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Lohn: Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht. Pro Juventute empfiehlt einen Stundenlohn etwa in der Höhe des Alters: also zum Beispiel zwischen 13 und 15 Franken für einen 14-Jährigen.
Versicherung: Arbeitgeber müssen für Arbeitnehmer eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abschliessen.
Mindestalter: Jugendlichen ab dem 13. Geburtstag ist es erlaubt, leichte Arbeiten auszuführen. Dazu gehören kleine Erledigungen, Schnupperlehren, Ferienjobs. Ab dem 15. Geburtstag ist es gesetzlich zulässig, normal zu arbeiten. Unter 16-Jährige dürfen aber in Bars, Nachtlokalen, Hotels, Cafés und Restaurants nicht bedienen, es sei denn, sie absolvieren dort eine Berufslehre. In Kinos oder im Zirkus dürfen sie auch nicht arbeiten.
Arbeitszeit: Bei Arbeitnehmern unter 15 Jahren darf die Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich überschreiten. Der Einsatz muss zwischen 6 Uhr und 18 Uhr stattfinden. Zudem dürfen unter 15-Jährige höchstens die Hälfte ihrer Schulferien mit Jobben verbringen. Ab dem 15. Geburtstag dürfen Jugendliche bis 9 Stunden am Tag arbeiten – aber nur bis höchstens 20 Uhr. Nacht- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Lohn: Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht. Pro Juventute empfiehlt einen Stundenlohn etwa in der Höhe des Alters: also zum Beispiel zwischen 13 und 15 Franken für einen 14-Jährigen.
Versicherung: Arbeitgeber müssen für Arbeitnehmer eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abschliessen.