Achtung, Gebührenfalle: Wer Waren im Ausland bestellt, muss mit unerwarteten Zusatzkosten rechnen. Ist von aussen für die Post nicht ersichtlich, wie hoch die Lieferkosten sind, kann sie vom Empfänger eine Pauschale verlangen. Das berichtet die «NZZ am Sonntag» mit Verweis auf mehrere Meldungen von verärgerten Bestellern.
Durch die Abgabe in Höhe von 13 bis 193 Franken steigt der Warenwert, was neuen Ärger mit sich bringen kann. Denn die Erhöhung des Warenwerts kann dazu führen, dass die Freigrenze überschritten wird – wodurch ein weiterer Zuschlag von mindestens 22 Franken für Bearbeitungs- und Zollgebühren sowie Mehrwertsteuer anfällt.
Gebühren sind im Zollgesetz festgeschrieben
Die Post legt die Pauschale anhand durchschnittlicher Transportkosten fest. Das Unternehmen betont gegenüber der «NZZ am Sonntag», die Pauschalen seien im Zollgesetz festgeschrieben und rechtens. Die Post müsse die Mehrwertsteuer erheben und eintreiben.
Für die Empfänger ärgerlich ist, dass sie keinen Einfluss darauf haben, wie Händler Pakete deklarieren und ob sie das Porto auf der Verpackung aufdrucken oder nur im Lieferschein im Innern nennen.
Der Preisüberwacher sieht keinen Ausweg. Im Moment könne der Konsument den pauschalen Annahmen der Post nichts entgegenhalten, wenn nicht klar auf dem Paket ersichtlich sei, dass der Warenwert das Porto einschliesse. «Das ist stossend», sagt Beat Niederhauser, Büroleiter des Preisüberwachers, zur Zeitung. Ihm seien aber die Hände gebunden.