Andreas Meyer hat die Spendierhosen an
SBB schenkt GA-Kunden fast 58 Millionen Franken

Der Deal war mit dem Preisüberwacher abgesprochen, nun setzen die SBB das Vorhaben in die Praxis um. 480'000 GA-Kunden kommen in den Genuss von 120-Franken-Gutscheinen.
Publiziert: 24.05.2018 um 17:03 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:40 Uhr
Andreas Meyer, CEO der SBB, schenkt seinen GA-Kunden Gutscheine im Gesamtwert von 57,8 Millionen Franken.
Foto: Keystone

Die SBB ziehen die Spendierhosen an: «Alle GA-Kunden erhalten in diesen Tagen von den SBB ein Gutscheinheft im Wert von 120 Franken», meldet der Konzern heute. Bei 480'000 GA-Besitzern ist das ein Gesamtwert von 57,6 Millionen Franken. Die Aktion sei ein «Zeichen der Wertschätzung». Sie werde komplett von den SBB finanziert und sei mit dem Preisüberwacher abgesprochen. Ein schönes Geschenk von CEO Andreas Meyer, der sich Ende Mai in ein zweimonatiges Sabbatical verabschiedet.

Die GA-Kunden können die Gutscheine im SBB-Restaurant in den Zügen, beim Service am Platz, für Klassenwechsel, für Bahnbillette im internationalen Verkehr in die Nachbarländer Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich oder für Reisegepäck einlösen, schreibt die Bahn. Bis zum 31. Dezember 2018 behalten sie Gültigkeit. Fraglich ist, wie viele Gutscheine tatsächlich eingelöst werden. Denn sie sind persönlich und nicht übertragbar.

100 Franken für Westschweizer Pendler

Doch damit nicht genug: Erst am gestrigen Mittwoch meldete die Bahn, dass sie Kunden, die diesen Sommer regelmässig vom Unterbruch der Strecke zwischen Lausanne und Puidoux-Chexbres VD betroffen sind, Gutscheine im Wert von 100 Franken offeriert. Diese können bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln beim Kauf von Fahrscheinen oder Abonnements eingelöst werden.

Das sei ein Pilot-Projekt, eine Schweizer Premiere, wenn nicht sogar eine Weltpremiere, so die SBB. Alain Barbey, Regionalkoordinator Romandie der SBB, sagte, er kenne keine anderen Beispiele für Entschädigungen, weil sich die Fahrt verlängere. Es gehe bei diesem Modell aber nicht um eine Ersatzleistung für Verspätungen, wie sie zurzeit in den Eidgenössischen Räten geprüft werde. (uro)

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