Swiss-Tickets bleiben gültig
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Airline widerspricht Berichten:Swiss-Tickets bleiben gültig

Airline widerspricht Schock-Berichten
Swiss-Tickets bleiben gültig!

Passagiere sind in Angst, bereits gekaufte Billette würden ohne Rückerstattung verfallen. Sie können aufatmen. BLICK weiss: Die Swiss zahlt das Geld zurück und verlängert die Frist für Umbuchungen.
Publiziert: 27.03.2020 um 23:34 Uhr
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Aktualisiert: 27.08.2020 um 16:09 Uhr
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Swiss-Chef Thomas Klühr. Seine Airline weitet die Kulanz gegenüber Kunden aus.
Foto: Keystone
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Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Die Verunsicherung bei Passagieren, die wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie ihre Flugreise nicht antreten können – oder nicht wollen –, ist enorm. Die bange Frage: Bekomme ich das Geld für das Flugticket überhaupt wieder zurück?

«Swiss zahlt annullierte Tickets nicht mehr zurück!» Das berichtete das Finanzportal «Inside Paradeplatz» am letzten Dienstag. Die von der deutschen Lufthansa kontrollierte Airline habe in der Schweiz über Jahre hinweg Millionen abgeschöpft, schrieb das Portal. Nun lasse sie die Kunden bluten und verlange Staatshilfe. Andere Medien zogen mit ähnlichen Berichten nach.

Alles falsch! Bei der Swiss war zu Beginn einzig das Informatiksystem überlastet, weil zigtausend Flüge ausfielen und die Kunden umbuchen wollten.

Fluggäste fühlen sich allein gelassen

Doch der Schaden war angerichtet. Die Schlagzeilen befeuerten die Verunsicherung. Hinzu kommt: Die Kulanz der Airlines variiert je nach Land massiv. Durchblick zu behalten, ist schwer.

Nicht nur bei der Swiss, auch bei BLICK meldeten sich durch die Medienberichte verunsicherte Leser. Sie fühlen sich von den Fluggesellschaften allein gelassen. Zum Beispiel BLICK-Leser Marco T.* (36), der seine Traumferien bis vor kurzem am gestrigen Freitag antreten wollte: drei Wochen Westküste USA, inklusive Las Vegas, Grand Canyon und Trip über den legendären Highway Number One. Doch wie so vielen kam auch ihm das Coronavirus in die Quere.

Anstatt mit Swiss nach Los Angeles zu fliegen, sitzt er nun zu Hause im Aargau, hat Angst um seine Liebsten. «Je stärker sich das Coronavirus ausbreitete, desto grösser wurde meine Befürchtung, dass die Reise ins Wasser fallen könnte», erklärt T. gegenüber BLICK.

Airbnb-Unterkünfte reagieren schnell

Als US-Präsident Donald Trump (73) am 11. März spätabends eine Einreisesperre gegen Europäer verhängt, wird Marco T. klar: Er bleibt in der Schweiz, die Reise fällt tatsächlich ins Wasser. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben, dachte sich der Ferienhungrige. Und will wenigstens das Geld für die Traumreise wieder zurückholen.

Bei den bereits gebuchten Hotels und Airbnb-Unterkünften in den USA klappt das reibungslos. Nicht so bei der Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss. Hier wird er mit einem Angebot auf kostenlose Umbuchung bis zum 31.12.2020 vertröstet. Eine Reiseversicherung hat der Aargauer nicht abgeschlossen.

«Was bringt mir eine Umbuchung bis zum Jahresende?», fragt sich Marco T. «Niemand weiss, wie lange die Corona-Krise noch andauern wird. Zudem können wir die Ferien in diesem Jahr kaum mehr nachholen.» Denn viele Arbeitgeber beharren darauf, dass geplante Ferien auch während der Reisesperre wegen des Coronavirus bezogen werden müssen.

Swiss baut Kulanz aus

Für Marco T. und viele Swiss-Kunden gibt es jetzt doch noch ein Happy End. Erstens hat die Swiss entgegen den Gerüchten nicht die Rückerstattung der annullierten Tickets gestoppt. Sie dementiert die Falschmeldungen im Internet und versichert auf Rückfrage von BLICK: «Erstattungen bleiben für unsere Kunden selbstverständlich auch weiterhin möglich, wir halten uns hier an das geltende Recht.»

Und wer umbuchen möchte, der erhält seit gestern eine besondere Kulanz: Neu können alle bis zum 19. April 2020 gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2021 unabhängig vom Buchungstarif einmal kostenfrei umgebucht werden. Die gewünschte Umbuchung kann bis zum 31. August 2020 erfolgen.

Um eines aber bittet die Airline ihre Kunden: Verständnis, dass die Erstattung annullierter Tickets in der aktuellen Situation aufgrund des aussergewöhnlich hohen Anfragevolumens «nicht in den sonst üblichen Fristen» möglich seien.

Der Fluggast braucht folglich Geduld, die sich letztlich aber auszahlt.

* Name der Redaktion bekannt

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