2018 kaum mehr Geld im Portemonnaie
Travail.Suisse fordert mehr Lohn für Arbeitnehmer

Die geplanten Lohnerhöhungen in der Schweizer Wirtschaft hält die Gewerkschaft Travial.Suisse für ungenügend. Auch würden Frauen im Vergleich zu Männern zu schlecht bezahlt.
Publiziert: 18.12.2017 um 11:33 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 21:51 Uhr
Die verhaltenen Lohnerhöhungen in der Schweiz reichen nicht – findet die Gewerkschaft Travail.Suisse.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die Gewerkschaft Travail.Suisse ist unzufrieden mit den Lohnverhandlungen 2018. Sie fordert eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer in der Schweiz am wirtschaftlichen Aufschwung.

Die Lohnerhöhungen von lediglich 0,5 bis 1 Prozent zusätzlich zu einigen Nullrunden seien bei einem erwarteten Wirtschaftswachstum von 2,4 Prozent ungenügend, kritisierte Travail.Suisse an einer Medienkonferenz am Montag in Bern.

Krankenkassenprämien fressen Lohnerhöhung auf

Damit würden die Arbeitnehmenden im kommenden Jahr real kaum mehr Geld im Portemonnaie haben, beanstandete Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Die allgemeine Teuerung und steigende Krankenkassenprämien frässen die Lohnerhöhungen wieder auf.

Ausserdem arbeiteten bürgerliche Kräfte aktiv daran, das im internationalen Vergleich schon sehr liberale Arbeitsgesetz auszuhöhlen, monierte die Gewerkschaft. Die Arbeitszeiterfassung solle abgeschafft und gleichzeitig die Wochenarbeitszeit erhöht werden. Travail.Suisse werde sich mit aller Kraft gegen diese Pläne wehren.

Vaterschaftsurlaub und Frauenlöhne mit zu wenig Bewegung

Auch im Bereich der Frauenlöhne sowie dem Vaterschaftsurlaub bewege sich wenig. Die Arbeitgeber seien nicht bereit in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern einen Effort zu leisten. «Damit ist definitiv klar, dass die Arbeitgeber die Lohngleichheit nicht auf gut schweizerischem, sozialpartnerschaftlichem Weg vorantreiben wollen», sagte Fischer.

Es sei daher höchste Zeit, dass sich das Parlament endlich mit der Botschaft der Revision des Gleichstellungsgesetzes befasse und die Unternehmen zumindest zu einer Kontrolle der Lohngleichheit aufgefordert würden. (SDA/grv)

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